Wann ist es eine Vergewaltigung in einer Beziehung?
Ich bin W (15) und mein ex- Freund hörte nicht auf mein nein und stoppte nicht als ich in gebeten habe.
Getroffen haben wir uns danach auch noch und mir ist erst nach der Beziehung aufgefallen dass das nicht ganz ok war.
Ich bin mir Aber nicht sicher ob man das echt Vergewaltigung nennen kann, da er sagte er mich nicht festhielt und ich rein theoretisch gehen hätte können (traute ich mich aber nicht)
8 Antworten
In deinem Fall ist es eine! Definitiv. Du hast nein gesagt und ihn gebeten, aufzuhören. Er hat weitergemacht!
Das IST Vergewaltigung!
Was er sagt, tut nun wirklich nichts zur Sache... Der W.... gehört angezeigt! Solche machen es wieder, wenn sie damit durchkommen!
Eine Vergewaltigung ist laut §177 Abs.6 StGB eine schwere Form des sexuellen Übergriffs.
Sexueller Übergriff
§177 Abs.1 StGB
Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Es handelt sich um einen sexuellen Übergriff da du Nein gesagt hat (also deinen Willen erkennbar gemacht hat) und dein Freund sich über deinen erkennbaren Willen hinweg gesetzt hast.
Bei einer Vergewaltigung kommt jetzt zum sexuellen Übergriff noch eine besondere Erniedrigung hinzu. Diese Erniedrigung ist meist das Eindringen in den Körper des Opfers. Da dein Freund Sex mit dir hatte, kam es zu so einer besonderen Erniedrigung und es zählt somit als Vergewaltigung. Dabei spielt es keine Rolle ob dein Freund dich mit Gewalt festgelegt hat oder nicht
In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
Mir ist 1:1 das gleiche passiert, wenn dein Ex Joshua heißt wärst du damit die dritte Person der er das angetan hat, ich hab mich bisher allerdings noch nicht getraut zur Polizei zu gehen und inzwischen ist es schon 3 Monate her
Nein heißt er nicht, Aber das tut mir echt Leid und es wäre aufjedenfall besser das zu melden Weil Wie du gschriebn hast hat er das schon bei mehreren getan.
In dem Moment in welchem er sich dir durch sexuelle Handlungen aufgezwungen hat
Sobald du NEIN sagst und er NICHT aufhört ist es eine Vergerwaltigung/Missbrauch.
Es ist eine Große Sache.