Wahl mittels Vollmacht?

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Zu spät? Briefwahl kann man bis zum Freitag vor dem Wahltag beim zuständigen Wahlamt beantragt werden, danach nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erktankung.

Einer anderen Person eine Vollmacht zum wählen zu erstellen geht nicht, das Wahlrecht darf nur persönlich ausgeübt werden. Eine Nachsendung der Briefwahlunterlagen nach Ägypten wird wohl an den langen Postlaifzeiten scheitern.

Eine Vollmacht zu erteilen, dass eine andere Person für Dich wählt geht nicht. Von der Ausnahme vielleicht abgesehen, dass die Person blind ist. Du kannst aber Deiner Freundin Vollmacht erteilen, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dann hat Deine Freundin die Briefwahlunterlagen, darf dann aber eigentlich nicht wählen, weil Du unterschreiben mußt, dass Du den Stimmzettel selbst ausgefüllt hast. Etwas schwierig.

Ein Blinder oder auch ein Analphabet darf sich einer Vertrauensperson bedienen, er muss aber persönlich erscheinen. Dies ist auch die einzige Ausnahme, unter der eine Wahlkabine zu zweit aufgesucht werden darf. Im Bundeswahlgesetz, § 33, Absatz 2 heißt es: Ein Wähler, der des Lesens unkundig ist oder der wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

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Briefwahl kannst Du noch beantragen. Gehe am besten bei der Gemeinde vorbei, dort kannst Du sofort wählen.

mhh, ich flieg ja morgen, die ämter haben da zu :(

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nein, sowas geht nicht