Wäre das eine Anstiftung zum Mord?
Nehmen wir mal an ein Pärchen hat sich getrennt. Bzw. wollte sich nur Person A trennen während Person B noch sehr krass an Person A hängt.
Jetzt droht Person B, dass sie sich umbringen wird, wenn Person A nicht wieder eine Beziehung eingeht.
Person A geht es am Ar*ch vorbei und meint dann sowas wie : „Mach doch, interessiert mich doch nicht!“
Wäre das theoretisch Anstiftung zum Mord bzw. müsste Person A irgendwas tun um das zu verhindern?
8 Antworten

Anstiftung zum Mord gem § 26 StGB ist es nicht.
https://dejure.org/gesetze/StGB/26.html
Es könnte aber gem § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung in Betracht kommen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
Denn wer von solch einem Versuch kenntnis hat und dieses nicht meldet, kann sich gem. § 323c strafbar machen.

Man kann sich nicht selbst ermorden. Das Wort 'Selbstmord' ist ein unsinniges Überbleibsel aus religiöser Herrschaft und wirft dem Suizidenten eine schwere Straftat vor. Ein Suizid / eine Selbsttötung ist Straffrei, genau wie der Versuch.
Ps, aus Respektsgründen vor einer Person in der Lage, nutze ich daher das Wort kategorisch nur bei denen, die andere mit in den Tod reißen.

Nein, das wäre straflos, da die Haupttat straflose Selbsttötung ist.


Nein. Auf gar keinen Fall "Anstiftung zum Mord". Das ist eine angemessene Reaktion auf moralische Erpressung.

Person B muss in die Geschlossene wegen Selbstgefärdung. Sonst nichts.