Vorübergehend die Mutter in ihrer Wohnung pflegen?

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Als Sohn oder Tochter der Mutter kannst du entgeldlos in der Wohnung deiner Mutter mitwohnen. Dem Vermieter ist dein Zuzug nur mitzuteilen. U.U. werden die BK durch den Vermieter angepasst. Du musst dich in der Kommune anmelden mit der Wohnungsgeberbescheinigung der Mutter.

Wenn dadurch die Wohnung nicht ÜBERBELEGT ist, kannst du jederzeit bei deiner Mutter einziehen. Der Vermieter muss lediglich informiert werden, wegen der Nebenkostenabrechnung.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Habe ich richtig verstanden, meine Mutter kann mir dann die benötigte Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung ausstellen?

DerHans  13.03.2022, 19:14

Ja das ist vollkommen ausreichend.

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