Vorübergehend die Mutter in ihrer Wohnung pflegen?
Ich möchte bei meiner Mutter einziehen, um sie zusätzlich zum Pflegedienst zu pflegen. Was muss ich gegenüber dem Vermieter beachten und kann ich mich bei ihr anmelden?
3 Antworten
Als Sohn oder Tochter der Mutter kannst du entgeldlos in der Wohnung deiner Mutter mitwohnen. Dem Vermieter ist dein Zuzug nur mitzuteilen. U.U. werden die BK durch den Vermieter angepasst. Du musst dich in der Kommune anmelden mit der Wohnungsgeberbescheinigung der Mutter.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Habe ich richtig verstanden, meine Mutter kann mir dann die benötigte Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung ausstellen?
Wenn dadurch die Wohnung nicht ÜBERBELEGT ist, kannst du jederzeit bei deiner Mutter einziehen. Der Vermieter muss lediglich informiert werden, wegen der Nebenkostenabrechnung.