Vorladung wegen Beleidigung
Guten Tag!
Zwischen mir und einem alten Freund gab es vor paar Monaten einen Streit. Ich wollte ihn, bezüglich diverser Sachverhalte, zur Rede stellen. Dieser zeigte sich jedoch als uninteressiert und zog, hinter den Kulissen, weiterhin meinen Namen durch den Dreck. Daraufhin ist mir der Gefultsfaden gerissen. Ich beleidigte ihn über Facebook, in Kombination mit der Aufforderung sich mit mir zu treffen. Nun bekam ich einen Brief von der Polizei. Ich werde der Beleidigung beschuldigt und soll mich zu den Anklagepunkten äußern. Da ich ihn nie persönlich erwischen konnte und unserer Konversationen lediglich per Facebook erfolgten ist mir schon klar das ich schuldig gesprochen werde. Allerdings möchte ich wissen ob jemand schon einmal was ähnliches erlebt hat. Und im Zusammenhang dazu würde ich gerne wissen was für Sanktionen mich erwarten werden.
4 Antworten
Geh hin und mach eine Aussage. Meistens enden solche Delikte wegen Beleidigung außergerichtlich mit einer einvernehmlichen Regelung.
Ich würde dir für die Zukunft empfehlen, Beleidigungen nicht über Chat, Facebook, oder ähnliche Online-Communities zu schicken. Nicht nur, dass Du selbst den Beweis lieferst, es ist auch ganz schön feige, jemanden eine Beleidigung an den Kopf zu werfen, ohne ihm in die Augen zu schauen. Und sag bloß nicht, er hat aber angefangen, das ist nämlich so extrem unreif, dass ich davon ausgehen müsste, Du gehst noch in den Kindergarten.
Im Grunde sind Beleidigungen sowieso bescheuert, da sie nur beweisen, dass einem die vernünftigen Argumente ausgegangen sind.