Vor Jahrgang 1965 muß man keinen Mofa-Führerschein machen...habe ich irgendwo gelesen. Stimmt das?!

2 Antworten

Seit 01.04.1980 ist für das Führen eines Mofas (bis 50ccm und max 25Km/h) eine Prüfbescheinigung notwendig.

Eine Prüfbescheinigung, kein Führerschein. Menschen, die eine Mofa-Prüfbescheinigung haben, dürfen auch nach Führerscheinentzug noch mit Mofa fahren, da die Prüfbescheinigung nicht entzogen wird.

Für Verkehrsteilnehmer gilt diese Regelung ab 01.04.1980. Da eine Mofa-Prüfbescheinigung im Alter von 15Jahren erworben werden kann, rechnest Du die 15Jahre von 1980 zurück.

D.h. Menschen die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, also vor 01.04.1980 ihren 15.Geburtstag hatten, dürfen Mofas ohne Prüfbescheinigung fahren.

Kabelwurm  28.05.2019, 18:26

Mit einer einzigen Einschränkung genau richtig.

Die Einschränkung, ich weiß es aus Erfahrung, als ich mal einen Monat zu Fuß gehen musste (pfeifend wegguck) Wenn der Führerschein entzogen wird, darf auch kein anderes motorisiertes Fahrzeug, also auch kein Mofa gefahren werden. In meiner damaligen Auflage wurde dies explizit so geschrieben.

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Wie ReinerB76 lang erklärt, in einem Satz. Wer ab dem 01.04.1965 geboren wurde, muss für ein Mofa eine "Prüfbescheinigung" erwerben. Umgangssprachlich als Mofaführerschein bezeichnet, ist KEIN Führerschein.