Von eBay kauf zurücktreten als Verkäufer?

10 Antworten

Der aktuell eine nicht so gute Zeit für uns ist haben wir uns entschlossen unsere private Goldkette zu verkaufen die natürlich etwas schwerer ist

Via Ebay. Klar.

somit ein rein Goldwert von 5-6000 € hat, wir haben die Kette auf verschiedenen Plattformen geschaltet

Das kann man zwar tun, muss dann aber sehr genau aufpassen, die Ware nicht mehrfach zu verkaufen. Davon abgesehen ist es schon problematisch genug als Verkäufer, eine laufende Auktion abbrechen zu wollen, nur weil man anderswo mehr bekäme. Siehe Verkäuferrichtlinien - denen du im Rahmen der AGB zugestimmt hast.

Das Höchstgebot war dann auf einer Plattform und alles lief gut , allerdings habe ich auf eBay vergessen die Auktion abzubrechen

Tja, das ist genau das Problem - und zwar deines.

die kette ging für die Hälfte des schmelzwertes weg ,

Gut für den Käufer.

allerdings war die kette ja schon auf der anderen Seite verkauft und ich habe nur vergessen die Auktion abzubrechen.

Das ist nicht das Problem des Käufers, der einen rechtsgültigen Vertrag mit dir hat.

Zu meiner Verteidigung habe ich diesen Satz hinzugefügt
;(Ich bitte sie die kette erst zu bezahlen wenn Rücksprache mit mir gehalten wurde , da die kette auf 3 anderen Plattformen geschaltet ist und dort die Gebote deutlich höher liegen ).

Irrelevant. Außerdem ist das sogar nicht nur juristisch ohne Belang, es wäre sogar mMn ggfs. strafrechtlich als Betrug zu werten - weil du damit bereits klarstellst, dass du beabsichtigst, mehrfach ein und denselben Artikel zu verkaufen, obwohl mit dem Auktionsende bereits ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Der Käufer reagiert äußerst unmenschlich und droht mir mit sofortiger Klage und dass er einen hohen Schadensersatz verlangen würde

Das würde ich an seiner Stelle auch.

Du hast verkauft, und du musst liefern - pacta sunt servanda. Der Käufer hat Anspruch auf die Kette so wie beschrieben. Du hast also nicht nur die Kette verloren bei der ganzen Misere, sondern stehst jetzt trotz der Einnahmen aus dem Verkaufserlös schlechter da als vorher. [Du musst jetzt nämlich genau diese Kette auch liefern, egal, was es dich kostet, sie bzw. eine identische zu beschaffen]. § 275 BGB befreit dich nämlich nicht von der Schadensersatzpflicht gegenüber dem Erwerber.

Ergänzung:

Wie @AnglerAut zurecht kommentiert hat, ist nicht die Ware zu liefern, jedoch Schadenersatz zu leisten in entsprechender Höhe.

AnglerAut  08.04.2022, 11:45
Du musst jetzt nämlich genau diese Kette auch liefern, egal, was es dich kostet

(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. 

§ 275 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Deine ganzen Ausführungen stimmen bis auf diesen Satz. Der gilt ganz sicher nicht.

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FordPrefect  08.04.2022, 12:19
@AnglerAut

Zustimmung. Da bin ich wohl über das Ziel hinaus geschossen.

Allerdings - der Schuldner schuldet unbeachtlich der Regelung nach § 275 BGB dem Gläubiger die Lieferung der Ware gemäß KV. Und das wiederum bedeutet, der Schadenersatzanspruch des Erwerbers definiert sich m.E. nicht nach der Höhe des KP in der Ebay Auktion, sondern vielmehr im KP zzgl. des Differenzbetrages, den der eingestellte Artikel dem Erwerber gegenüber dem Marktpreis (und das dürfte mindestens der Goldwert nach Gewicht sein) entgangen ist als Gewinn.

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die natürlich etwas schwerer ist und somit ein rein Goldwert von 5-6000 € hat

Also entweder man weiß den exakten Wert, oder man lässt diesen von einem Profi schätzen. Eine solch große Spanne, ist nicht Verkaufsfördern wenn man nicht weiß was man da verkauft.

Und auf eBay, verkauft man sowas absolut nicht !
Dann kann man sie auch gleich verschenken.

auf verschiedenen Plattformen geschaltet um so schnell wie möglich an Verkaufsgarantie zu erzielen

Und da ist der nächste Fehler ... denn verkauft man ihn nun auf mehreren Plattformen gleichzeit, habt Ihr ein noch größeres Problem. Zumal es auf eBay verboten ist einen Artikel mehrfach woanders anzubieten wenn man nur 1 Stück hat.

Das Höchstgebot war dann auf einer Plattform und alles lief gut , allerdings habe ich auf eBay vergessen die Auktion abzubrechen also kam es zu auktionsende und die kette ging für die Hälfte des schmelzwertes weg , allerdings war die kette ja schon auf der anderen Seite verkauft und ich habe nur vergessen die Auktion abzubrechen.

JACKPOT ... genau das ist dann hier passiert wie eben noch angekündigt.
Glückwunsch, freuen sich nun 2 Käufer auf ihre neue Kette.

Der Käufer freut sich natürlich nun zu einem Schnäppchen.

(Ich bitte sie die kette erst zu bezahlen wenn Rücksprache mit mir gehalten wurde , da die kette auf 3 anderen Plattformen geschaltet ist und dort die Gebote deutlich höher liegen 

Der so gut wie auf jeder Plattform 0,0 Relevanz hätte und sicherlich gegen die AGB verstoßen hat. Siehe oben. Selbst rechtlich hätte diese Passage keine Wirksamkeit, viel mehr noch deutest du damit an, bewusst eine Straftrat zu begehen.

aber durch eine Notsituation musste es halt schnell wie möglich gehen

Dann geht man zu einem Pfandleihhaus o.ä. aber vertickt sowas nicht auf eBay.

Um nun zu deiner eigentlichen Frage zurückzukommen:
Der Käufer reagiert äußerst unmenschlich und droht mir mit sofortiger Klage und dass er einen hohen Schadensersatz [...] da ich aktuell nicht das nötige Geld für einen Anwalt habe

Der Anwalt hätte dir das selbe gesagt wie ich oder andere User.
Rechtlich hast du nun mit dem "drohenden Käufer" der sogar im Recht ist, einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag. Ebenso mit all den Menschen, die diesen Artikel ebenso erworben haben.

Du musst die Ware nun an alle Käufer verschicken. Wie du das machst, ist dein Problem.

Die Reaktion vom Käufer ist nachvollziehbar und würde wohl genauso reagieren.

Kannst du also vom Kaufvertrag zurücktreten?
----> NEIN ! --- rechtlich können Kaufverträge einseitig nicht gekündigt werden, besonders nicht in diesem Fall.

2 Willenserklärungen braucht es für den Kaufvertrag
2 Willenserklärungen braucht es für die Auflösung des Kaufvertrages

allerdings habe ich auf eBay vergessen die Auktion abzubrechen

Das ist ein Verstoß gegen die AGB von ebay. Du kannst / darfst eine Auktion nicht einfach abbrechen. Das geht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Einen Unikat-Artikel auf mehreren Plattformen gleichzeitig anzubieten ist keine gute Idee. Das geht in die Hose...

allerdings habe ich auf eBay vergessen die Auktion abzubrechen also kam es zu auktionsende und die kette ging für die Hälfte des schmelzwertes weg

Das ist Dein eigenes Versäumnis und Du bist eine bindenden Vertrag damit eingegangen.

Der Käufer hat somit ein Recht darauf, von Dir diese Kette zum erzielten Preis zu erhalten. Und Du bist in der Pflicht sie ihm zu liefern.

allerdings war die kette ja schon auf der anderen Seite verkauft und ich habe nur vergessen die Auktion abzubrechen.

Nochmal: Dein Problem. Du bist jetzt einen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Käufer eingegangen, es ist jetzt Dein Problem diesen auch zu erfüllen.

Der Käufer reagiert äußerst unmenschlich und droht mir mit sofortiger Klage und dass er einen hohen Schadensersatz verlangen würde

Das ist sein gutes Recht.

Warum sollte da jetzt ein Anderer (der rechtmäßige Käufer) darunter leiden müssen? Warum machst Du Dein Problem zum Problem eines Anderen?

ich weis das ich nicht perfekt bin und die Anzeige auf einer Plattform eventuell gereicht hätte , aber durch eine Notsituation musste es halt schnell wie möglich gehen

Der Käufer hat jetzt ein Recht darauf, von Dir so eine Kette zu diesem Preis zu bekommen. Das hilft ihm nicht weiter wenn "Du ja eine Notsituation hattest", so bedauerlich das natürlich auch ist, das Du in so einer Situation warst. Aber Vertrag ist Vertrag und den musst Du jetzt einhalten.

Auf mehreren Plattformen anbieten ist ok, aber du musst dich vorher informieren wie auf jeder Plattform ein Kaufvertrag zustande kommt um rechtlich sicher zu agieren. Warmhalten ohne verbindlich zu werden bis du dich dazu entschließt.

Bei eBay ist ein Angebot sofort verbindlich. Hast eine Auktion ab 1€ zu laufen und einer bietet den einen Euro, so ist es schon verkauft. Der Endwert mag unbekannt sein, aber ein Kaufvertrag steht schon fest.

EBay ist, bei Nutzung mehrerer Plattformen, die, wo man seinen Wunschpreis mit Preisvorschlagmöglichkeit einstellt. Und sollte man dort nicht verkaufen wollen, es rausnimmt bevor woanders ein Kaufvertrag entsteht.

Bei Kleinanzeigen wiederum ist ein Angebot unverbindlich, da kann man den Abschluss eines Kaufvertrages hinauszögern. Beide Seiten können das (auf eBay ist ja selbst ein Gebot verbindlich für den Käufer bis er überboten wurde). Da kann herum verhandelt werden. Dort eine Anzeige zu vergessen hat keine Konsequenzen.

Und so hat jede Plattform ihre Eigenheiten.

Du hast dich anscheinend nicht vorher informiert. Dazu hast dein Angebot auf eBay durch den Satz unattraktiv für alle Interessenten gemacht und schon Bieter vergrault, zusätzlich gerade die Bieter angelockt die einem Rechtsstreit nicht aus dem Weg gehen (ihn vielleicht suchen weil rechtsschutzversichert, wayne) um ein Schnäppchen zu machen.

Der Dritte Fehler war es in eBay soweit unter Material-Verkaufswert anzubieten.

Also du machst n Haufen grober Fehler, und ärgerst dich dann über den Arsch, den du mit deinen unüberlegten Aktionen quasi eingeladen hast, der dir nun an der Backe klebt.

Bei dem Streitwert kann ich nur empfehlen, lass die Kommunikation mit eBay und dem Käufer und such dir n Schlawineranwalt. Denn anders als über Tricks kommst da nicht raus ohne zu Liefern oder Schadensersatz zu leisten. Und je weiter du dich mit deiner, wahrscheinlich ebenso unüberlegten, Kommunikation reinreitest, desto schwerer machst es dem Anwalt da noch halbwegs glaubwürdige Angriffspunkte am Kaufvertrag zu finden.