Verzugszinsen?

1 Antwort

Natürlich kannst Du Verzugszinsen verlangen. Das scheint aber im Moment nicht Dein Hauptproblem zu sein, denn es ist ja scheinbar schwer überhaupt an das Geld zu kommen. Außerdem scheinst Du gar nicht zu wissen wer Dein Geld hat, sonst wäre ja keine Anzeige gegen Unbekannt nötig gewesen.

Schließlich musst Du denjenigen auch in Zahlungsverzug gesetzt haben. Der Zahlungsverzug beginnt nämlich erst mit dem Datum, dass Du als letzte Frist für die Zahlung gesetzt hast und für dessen Überschreiten Du Folgen angekündigt hast.

"Innerhalb von einer Woche" ist kein Datum und hat keinen Zahlungsverzug zur Folge. In Deinem Mahnschreiben müsste also drin Stehen dass Du die Zahlung z.B. bis zum 23.4. bei Dir eingehend erwartest.

In Deinem Fall werden die Verzugszinsen nicht wirklich relevant sein. Sie berechnen sich aus dem jeweiligen EZB Basiszinssatz zur Zeit - 0,88 % da darfst Du 5% drüber verlangen = 4,12 % Wir reden hier also über ~ 58 Cent für jeden Monat des Verzuges.