Vertragsbruch oder nicht?
Habe Ende September den Kaufvertrag für ein neues Auto unterschrieben. Kurz darauf konnte ich mein jetziges Auto verkaufen und habe dann die Kaufsumme überwiesen und wollte dann fragen wann das Auto fertig und abholbereit ist. In diesem Telefongespräch sagte der Verkäufer das sie eine Tageszulassung mit meinem Auto gemacht haben. Steht jetzt als Vorbeditzer das Autohsus im Brief, dann bin ich zweiter Besitzer? Im Vertrag steht Nruwagenbestellung und ich weiß nicht wie ich reagieren soll wenn ich mein Auto nächste Woche abhole. Jemand mit solch einer Erfahrung unter uns?
3 Antworten
Bei einer Tageszulassung handelt es sich um eine spezielle Art der Zulassung, die häufig von Autohäusern verwendet wird, um Fahrzeuge kurzfristig zuzulassen und sie dann als "neuwertig" zu verkaufen. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:
- Erst- und Zweitbesitzer:
- Bei einer Tageszulassung wird das Auto zunächst auf das Autohaus zugelassen, wodurch es als Erstbesitzer gilt.
- Du wirst als zweiter Besitzer in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt, da du das Fahrzeug nach der Tageszulassung kaufst.
- Vertragliche Aspekte:
- Wenn im Vertrag "Neuwagenbestellung" steht, bedeutet das, dass du ein Fahrzeug kaufst, das als neuwertig gilt, auch wenn es bereits auf das Autohaus zugelassen wurde.
- Es ist wichtig, die genauen Bedingungen im Vertrag zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt sind.
Danke schön für die Info. Das Fahrzeug wurde nach dem von mir unterschriebenen Kaufvertrag erst Tageszugelassen.
Wenn du einen Neuwagen kaufst und eine Tageszulassung geliefert bekommst, dann hat der Händler schlicht und ergreifend nicht die bestellte Ware geliefert. Das ist so, als würdest du einen Apfelkuchen kaufen und bekämest einen Kirschkuchen. Eine Tageszulassung ist kein Neuwagen.
Natürlich bedeutet die Tageszulassung auch eine erhebliche Wertminderung. Du brauchst dich darauf nicht einzulassen und musst das Auto nicht abnehmen. Wenn doch, solltest du auf eine angemessene Reduzierung des Kaufpreises bestehen. Und da reden wir nicht über einen Satz Fußmatten, sondern mindestens zehn Prozent. Ansonsten soll er die Karre halt wem anders verticken und dir liefern, was du bestellt hast.
Erstmal zum Grundsatz: was genau steht in deinem Vertrag? Steht doch explizit Neuwagenbestellung? Wurde das Fahrzeug von dir konfiguriert mit allem drum und dran?
Falls ja, hast du hier in der Tat einen Vertragsbruch, den der Händler jetzt aussitzen darf. Allerdings musst du sehr gut das Kleingedruckte lesen, da es auch Verträge gibt, wo es andere Regeln hat und der Händler hätte dich da aber auch drauf hinweisen müssen.
Dann rate ich dir a) sprich mit dem Händler über einen saftige Rabatt (Tageszulassungen sind deutlich günstiger) oder b) tritt vom Vertrag zurück, lass dich von einem Anwalt beraten, das sollte alles gar kein Problem sein. Ich arbeite seit Jahren bei einem Vertragshändler und sowas habe ich noch nie erlebt! Nie nicht!
Danke für die Infos. Ja im Vertrag steht wirklich Neuwagenbestellung. Das Auto stand zwar schon im Autohaus mit 0 Kilometern, er war genauso wie ich von der Ausstattung her haben wollte und die Farbe stimmte auch.
Im Kleingedruckten finde ich sonst keine Vertragsbedingungen.