Darf der Autohändler das?

5 Antworten

klar geht nicht anders

zunächst muss mal die Finanzierung stehen,

die Übergabe sollte bei einem Jahreswagen schneller ablaufen müssen, oder es fehlt am Termin zur Zulassung.

Klar ist das erlaubt. Der Händler muss die Chance kriegen, dass Auto genau sich anzuschauen. Dafür haftet er doch. Zudem kann auch ne Anmeldung dauern.

Finanzierung unter Mithilfe des Haendlers? Dann wuerde ich mich schon fragen, welches Interesse der Haendler daran haben koennte, dass ich das Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist hinsichtlich des Finanzierungsvertrags bekomme.

Wenn du den Finanzierungsvertrag fristgemaess widerrufst, bist du ja auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden (sofern du als Verbraucher gekauft hast). Das kannst du dann aber nach Ablauf der Widerrufsfrist vergessen. Insofern kann es durchaus ein geschickter Zug des Haendlers sein, dir das Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu uebergeben.

Die Anmeldung des Wagens wird auch nicht von heute auf morgen gehen. Und dass der Händler den Wagen nochmal durchcheckt, bevor er ihn an dich übergibt, ist doch verständlich. Schließlich haftet er dafür.

Bei der Finanzierung hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Zeit wartet er erst mal ab. Somit stell dich mal eher auf den 16.10. ein. Das kann er machen, muss es aber nicht.

Allerdings würde ich mir da bei einer 60-Monatsfinanzierung und auch noch mit Schlussrate schon so meine Gedanken über dich machen.