Verstopftes Rohr Vermieter will nicht zahlen?

3 Antworten

Der Vermieter muss den Handwerker beauftragen (und natürlich auch bezahlen). Erst wenn dieser dann NACHWEISEN kann, dass du als Mieter diese Verstopfung verursacht hast, kann der Vermieter von dir die Kosten ersetzt verlangen. (Dann wäre es Sache deiner Haftpflichtversicherung)

HugoHustensaft  07.11.2022, 13:36

Jein - wenn der Mieter den Schaden durch sein Verhalten, beispielsweise unsachgemäße Entsorgung von Speisefett über den Abfluss, verursacht hat, wird die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern respektive Regress fordern.

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DerHans  07.11.2022, 13:40
@HugoHustensaft

Die private Haftpflicht deckt auch grobe Fahrlässigkeit ab. Z. B. zu viel Toilettenpapier oder Feuchttücher. Das ist dann ja kein Vorsatz. Etwas anderes wäre tatsächlich, wenn man die Fritteuse in den Ausguss entsorgt.

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Da dich kein Verschulden trifft, ist hier der Vermieter in der Pflicht. Er muss beauftragen und bezahlen. Setze ihm eine Frist bis 15. November und kündige Selbstvornahme für den Fall der Verfristung an. Das bedeutet, du beauftragst, zahlst und verrechnest ab übernächstem Monat die Kosten mit der Miete.