versicherung will nicht zahlen?
ich habe ein brief erhalten. ich hatte ein unfall vor einem monat und jetzt bekam ich diesen brief:
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sind Sie verpflichtet, uns jeden Versicherungsfall unverzüglich schriftlich anzuzeigen und außerdem alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dient. Da Sie dieser Obliegenheit trotz mehrerer Erinnerungen nicht nachgekommen sind, müssen wir Ihnen den Versicherungsschutz versagen.
Der Gesetzgeber verpflichtet uns zwar, die angemeldeten Ansprüche zu regulieren. Er verpflichtet aber auch Sie, uns unsere Aufwendungen zu erstatten. Sobald die genaue Höhe feststeht, werden wir unseren Anspruch beziffern.
Freundliche Grüße
ich habe das unfallbericht am selben tag wo ich den unfall gebaut habe abgeschickt. danach kam von ihnen nix, kein einziger brief. nur dieses. wollen sie jetzt dass ich den ganzen schaden zahle? kann ich nix gegen machen?
5 Antworten
Für mich liest sich das auch so, dass du nicht nur den Schaden zahlen muss, sondern auch den Arbeitsaufwand der Versicherung.
Er verpflichtet aber auch Sie, uns unsere Aufwendungen zu erstatten. Sobald die genaue Höhe feststeht, werden wir unseren Anspruch beziffern.
Kann mich aber irren.
Aus dem Grund haben ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die würde sich für mich darum kümmern.
Du solltest um Nachweise bitte wo und wann Du Deine Obligenheiten verletzt hast. Mir scheint daß Post bei Dir nicht angekommen ist.
Wenn du die Obliegenheiten verletzt hättest,. würde die RS-Versicherung dir auch nicht helfen können
Bei Steitigkeiten mit Versicherern gibt es doch den Versich.ombudsmann - dieser ist kostenlos für dich: https://www.versicherungsombudsmann.de/
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
ich habe das unfallbericht am selben tag wo ich den unfall gebaut habe abgeschickt. danach kam von ihnen nix, kein einziger brief.
Wenn dem so ist, dann ist auch kein Regress möglich. Kontaktiere die Versicherung und frag was da los ist. Die müssen dir nachweisen, Rückfragen gestellt zu haben die du nicht beantwortet hast.
Ich sehe hier für Dich überhaupt kein Problem.
Du hast den Unfallbericht sofort abgeschickt und kannst das ja auch sicherlich nachweisen.
Er BEHAUPTET hier, dass er den Unfallbericht umgehend gesendet hat. Das wird er aber BELEGEN müssen.
So sehe ich das auch. Deshalb schrieb ich ja
... und kannst das ja auch sicherlich nachweisen.
Nein! Die Rechtsschutzversicherung hat nur eine Aufgabe: Den Rechtsanwalt zu bezahlen.