Versicherung, Mietwagenverleih, Schäden am Leihfahrzeug?

4 Antworten

7. Ausnahme: Schäden an anderen Gegenständen
  • Es gibt eine Ausnahme: Wenn du während der Fahrt mit einem gemieteten Fahrzeug fremdes Eigentum beschädigst, das nicht zum Fahrzeug gehört, könnte deine Privathaftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommen. Dies gilt jedoch nur für Schäden an Dritten und nicht für Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst.
  • Beispiel: Du parkst den Mietwagen und beschädigst versehentlich einen Zaun oder ein Fahrrad. Deine Privathaftpflichtversicherung könnte in diesem Fall für den Sachschaden am fremden Eigentum aufkommen.

https://versicherungsvergleiche.de/fragen/zahlt-die-privathaftpflicht-fuer-schaeden-an-gemieteten-fahrzeugen/

Wenn das stimmt, wäre Deine Privathaftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig!

Woher ich das weiß:Recherche
Muss ich das dem. Hausbesitzer mitteilen (dass es eben Autoverleih war)

Ja. War es ja auch. Du bist schon verpflichtet korrekte Angaben zu machen.

Du hast einen kleinen Unfall verursacht und das wissen die Beteiligen ja auch sowieso schon. Es ist also nichts dabei wenn du jetzt auch die korrekten Daten angibst so wie es sich eben zugetragen hat.

Du teilst ihm Kennzeichen und Versicherung des Mietwagens mit. Die bezahlt ja auch den Schaden.

Es gilt die Versicherung für den Mietwagen.
die hast du im Mietpreis mitbezahlt.