Versicherung für Autoren?

3 Antworten

Es gibt tatsächlich eine spezielle Versicherung für Autoren - eine sogenannte Media-Versicherung für Schriftsteller, Autoren und Jurnalisten. Es ist eine Haftpflichtversicherung, die unbegründete Abmahnungen und Unterlassungserklärungen sowie Schadensersatzansprüche abwehrt (passiver Rechtsschutz), bei deiner schuldhaften Rechteverletzung aber tatsächlich auch Schadensersatz zahlt. Die Versicherung deckt zahlreiche Rechteverstß ab. Wenn Du eine wahre Geschichte auch mit geänderten Namen erzählst, können sich manche Handelnde darin wiedererkennen und wegen Beleidigung oder sonstiger Schädigungen gegen dich vorgehen. Schau mal hier: www.die-versicherungschecker.de/autoren+journalisten/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt keine Versicherung gegen derartiges Fehlverhalten. Wenn Namen und Protagonisten geändert wurden ist es trotzdem keine True-Crime Story.

Bei einer Geschichte "Basierend auf echten Erlebnissen" besteht auch keinerlei Möglichkeit irgendwelche Rechte anderer Personen zu verletzen, schon allein durch Die Verwendung eines Autoren - Pseudonyms.

Freya444 
Fragesteller
 12.03.2023, 16:04

Der Verlag schien da etwas vorsichtig. Ist wohl ein gebranntes Kind. Deshalb halte ich eine Klage nicht grundsätzlich für unmöglich. Es reicht scheinbar, wenn sich jemand darin wiedererkennt. Natürlich bekommt man nicht von jedem eine Einverständniserklärung, gerade in diesem Bereich. Der Verlag sagte, ein Pseudonym und geänderte Namen könnten nicht vollumfänglich schützen.

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Das ist keine "Versicherung für Autoren", was du hier suchst ist eine Rechtsschutzversicherung.

Hier solltest du darauf achten, dass die Versicherung auch bei der Wahl eines anderen als des empfohlenen Vertreters die vollen Kosten trägt. Wenn du für schuldig befunden wirst, muss die Versicherung außerdem eine "Kautionssumme" anbieten, damit Schadensersatz und Schmerzensgeld von dieser zinsfrei für dich ausgelegt werden.

Veröffentlichst du in einem Verlag, sollte dieser dein Buch aber sowieso prüfen. Veröffentlichst du im Selbstverlag oder on-Demand-Verfahren, dann ist die Konsultation eines Rechtsberaters oder Rechtsanwalts zwecks Erstellung eines Gutachtens ggf. lohnenswert.

LG