Versehentlich viel zu viel Trinkgeld gegeben, wie sieht es rechtlich aus?

2 Antworten

Warum sollte die Kellnerin drauf achten, wenn du nicht volltrunken bist? Also nein, würde ich sagen.

Natürlich wäre es ein netter Zug, wenn sie nachfragt.

§105 BGB

(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.

(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

DietmarBakel  30.11.2021, 14:33

Da frage ich mich, ab wieviel Promille der Zustand der vorübergehenden Störung erreicht wird?

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