Versehentlich viel zu viel Trinkgeld gegeben, wie sieht es rechtlich aus?
Vor längerer Zeit habe ich mal einen Coktail auf 10€ aufrunden wollen und der Kellnerin versehentlich einen 100er statt einem 10er gegeben. Ich hab es einen Augenblick später bemerkt und konnte die Kellnerin noch zurückrufen bevor Sie richtig weg war. Sie hätte das Geld kommentarlos eingesteckt. Da ich mich über diese Reaktion schon etwas geärgert habe, hat Sie dann gar kein Trinkgeld bekommen und ich habe nur die genaue Rechnungssumme bezahlt. Ich bin der Meinung dass Ihr hätte auffallen müssen, dass der mehr als 10-fache Betrag eventuell aus Versehen oder Unachtsamkeit gegeben wurde. (was nach Alkoholkonsum ja nicht einmal ungewöhnlich ist)
In dem Fall ist es nochmal gut gegangen.
Was aber passiert, wenn man so etwas erst nach verlassen des Restaurants bemerkt, so nach vielleicht 5 Minuten? Ist das Geld dann weg?
Wie verhält es sich damit ob der Kunde nüchtern, leicht alkoholisiert oder, wenn es ein längerer Abend war, sogar besoffen war?
2 Antworten
Warum sollte die Kellnerin drauf achten, wenn du nicht volltrunken bist? Also nein, würde ich sagen.
Natürlich wäre es ein netter Zug, wenn sie nachfragt.
§105 BGB
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
Da frage ich mich, ab wieviel Promille der Zustand der vorübergehenden Störung erreicht wird?