Verschreibungspflichtige allergietabletten, Arzt stellt auf privatrezept?
Hallo zusammen,
ich hole seit ein paar Jahren immer ein Rezept beim Arzt für allergietabletten, weil mir nur diese helfen.
Nun sind wir vor kurzem umgezogen und der neue Arzt sagt zu mir dass sie mir kein Rezepte einfach so rausgeben können für allergietabletten und haben mir das auf privatrezept geschrieben und musste ich die Tabletten jetzt komplett selber zahlen.
Hat sich hier vor kurzem was geändert oder wieso war das bei meinem anderen Arzt nie ein Problem ein Rezept hierfür zu bekommen?
Es geht um die ebastin Tabletten.
Kann ich die Rechnung dann evtl bei der AOK einreichen?
3 Antworten
Hallo,
für verschreibungspflichtige Antihistaminika gilt:
Für rein verschreibungspflichtige Antihistaminika (z.B. Ebastin, Fexofenadin) besteht bei Patient:innen ab 12 Jahren (bei Vorliegen von Entwicklungsstörungen ab 18 Jahren) eine Kassenleistung, wenn rezeptfreie Alternativen versagt haben oder nicht vertragen wurden.
Die Vorgehensweise Deines behandelnden Arztes mit der Verordnung auf Privatrezept ist also zunächst einmal korrekt.
Dann solltest Du im Nachgang Rücksprache mit der Krankenkasse halten.
Das Medikament ist verschreibungspflichtig, aber vielleicht nicht (mehr) erstattungsfähig.
Kann ich die Rechnung dann evtl bei der AOK einreichen?
Einreichen kannst Du immer alles.
Ist mir aber neu, das Antihistaminika überhaupt auf rosa Rezept gehen.
Zur Not kontaktierst Du die AOK und bittest um einen dauerhaften Kostenbewilligungsbescheid (vorher haben die das ja auch bezahlt). Den reichst Du dann bei Arzt ein.
Denkbar ist aber, dass der Arzt das aus Budgetierungsgründen nicht aufs rosa Rezept bringt.
Und wenn es bei Esbastin bleibt, muss mindestens das blaue Rezept ausgestellt werden.
Ich habe es in ihrer Frage überlesen, dass es sich um Ebastin handelt. Aber die Verordnung (Privat) ist so korrekt. Denn:
Für rein verschreibungspflichtige Antihistaminika (z.B. Ebastin, Fexofenadin) besteht bei Patient:innen ab 12 Jahren (bei Vorliegen von Entwicklungsstörungen ab 18 Jahren) eine Kassenleistung, wenn rezeptfreie Alternativen versagt haben oder nicht vertragen wurden.
Ich musste selbst erst mal suchen, da ich mich nur in meinem Bereich auskenne..
Gut zu wissen.
Dann sollte der Vorrat konsultiert werden, damit dem neuen Arzt die Unverträglichkeit oder nicht Wirkung nachgewiesen wird
Das ist die Frage, welches ist es überhaupt... Einige sind rezeptpflichtig, andere hingegen nicht. Wenn Fragesteller vorher bspw. Ebastin erhalten hat (= rezeptpflichtig) und jetzt Cetirizin (= nicht rezeptpflichtig) erhält, beantwortet sich die Frage ja von ganz alleine...