Aktiviere Plan B - sofern Du einen hast. Falls nicht, mach Dir Gedanken.
Sieht schlecht aus.
Hallo,
um es mal ganz ehrlich zu sagen:
Bei einem akut entzündeten Abszess macht es keinen großen Unterschied, ob man das Ganze mit oder ohne Betäubung macht. Entweder ist es unangenehm bis schmerzhaft, wenn die Spritze in dieser entzündeten Region gesetzt wird - oder es ist eben einmal kurz ebenso unangenehm wie schmerzhaft, wenn der Entlastungsschnitt gesetzt wird.
Was Deine ursprüngliche Frage betrifft:
Bei bestehender Entzündung kann die Wirksamkeit der Betäubung durchaus beeinträchtigt sein.
Solange eine medizinische Notwendigkeit für die Untersuchung besteht, wird sie auch von der Krankenkasse getragen.
Bei 38,5°C ganz sicher (noch) nicht notwendig.
esse ich immer schnell ne kleinigkeit aus angst das es wieder passiert.
Völlig unnötig.
2021 ist mit zweimal nachdem aufstehen passiert das ich Herzrasen und kalten Schweiß hatte. Beim 2. Mal war ich dann in der notaufnahme weil ich angst hatte.
Das wird wohl weniger an Deinem Blutzucker liegen....
Er piekste in mein finger und da kamm irgendwas mit 55 raus
Uninteressant, nicht nennenswert.
Könnte es eine Insulinressistenz, Insulinom oder Hyperinsulinismus sein?
Nein, nein, nein.
Ich weiß nicht, was Du Dir unter dem Präparat vorstellst. Es führt nicht zwangsläufig und auch nicht automatisch zur Gewichtsabnahme. Abgesehen davon fallen 15-20% der Patienten unter die Gruppe der Non-responder. Der einzige Weg ist es, weniger Kalorien zuzuführen als nötig. Ohne Kaloriendefizit, keine Gewichtsabnahme. Auch nicht unter Ozempic, Wegovy oder Mounjaro.
Und ja, mit einem ordentlichen (gesunden) Kaloriendefizit ist es durchaus möglich, pro Woche etwa 0,5-1 kg Gewicht zu verlieren - ohne Medikamente.
Ob man sich den Strapazen (und bisher unbekannten Langzeitfolgen) nur wegen der Gewichtsregulation aussetzen muss, lass ich mal ganz bewusst offen.
Achja und um Deine Frage der Überschrift zu beantworten:
Nein.
Eine unauffällige Sonographie schließt eine Hiatushernie nicht aus. Eine Überweisung zur Gastroskopie hast Du ja bereits. Bis dorthin abwarten.
Kommt darauf an, was durchgeführt und abgerechnet wird.
Grober Kostenrahmen liegt zwischen 30,00 € bis 120,00 €.
Dazwischen ist alles möglich.
Sollten weiterführende Untersuchungen notwendig sein, kommt das natürlich noch "on top".
Der bauliche Strahlenschutz ist ein zentraler Bestandteil, um Patienten, Personal und die Umwelt vor ionisierender Strahlung zu schützen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Strahlung durch bauliche Maßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen. Dazu gehört in erster Linie die Abschirmung (von Wänden, Decken und Böden) mit strahlenundurchlässigen Materialien. Auch Türen und Fenster werden speziell geschützt, um einen sicheren Sichtkontakt ohne Strahlenbelastung zu ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Raumaufteilung. Die Bereiche werden in sogenannte Überwachungs- und Kontrollbereiche unterteilt, je nachdem, wie hoch die Strahlenexposition dort ausfallen kann. Spezielle Räume, wie Labore zur Herstellung von Radiopharmaka oder Therapieräume, benötigen zusätzliche Abschirmung und Sicherheitsvorkehrungen. Zudem müssen alle Durchdringungen, etwa für Leitungen oder Kabel, strahlendicht geführt oder besonders abgeschirmt sein.
Die Lüftungsanlagen spielen ebenso eine wichtige Rolle.
All diese baulichen Maßnahmen müssen im Vorfeld durch ein Strahlenschutzgutachten nachgewiesen und von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Nach der Fertigstellung erfolgt eine messtechnische Kontrolle. Nur wenn alle Vorgaben aus dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung erfüllt sind, darf die Einrichtung betrieben werden.
Grundlage ist das StrlSchG in Verbindung mit der StrlSchV.
1.
Mutig, eine dieser dubiosen Kameras zu nutzen. Die gehören verboten.
Nur Fachleute sollten etwas in diesen sensiblen Bereich einführen und machen.
2.
Ja, eine baldmöglichste HNO-Vorstellung wäre dringend ratsam.
Nur, weil die Beschwerden abklingen, sollte man sich nicht in Sicherheit wiegen.
3.
Solange eine Schädigung im Innenohr/am Trommelfell nicht ausgeschlossen wurde, gehören dort auch keine Tropfen rein - da einzelne Substanzen ototoxisch. Das Bildmaterial ist unscharf und eignet sich nicht dazu, kleinere Verletzungen auszuschließen.
§ 29a BtMG
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. als Person über 21 Jahre
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Aber anhand der Anklageschrift siehst Du ja auch bereits schon, in welche Richtung sich das (zumindest aus staatsanwaltlicher Sicht) bewegen wird - je nach dem, wo der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens hingeschickt wurde.
Bei so manchen Antworten wundert es mich nicht, dass das Thema "Depression" immer noch tabuisiert wird. Lachhaft finde ich nicht, was Menschen machen oder sie dazu bewegen, sondern viel mehr die Reaktionen derer, denen fehlendes Mitgefühl, Bildung oder an zumindest grundlegendem Respekt fehlt.
....sprechen, anschauen, anfassen ;-)
Man möge mir die schluderhafte Antwort verzeihen.
Ich esse seit einem Monat so gut wie nichts außer eine kleine Mahlzeit und Wasser (0-500kcal täglich)
Damit wirst Du auch keine (nachhaltige) Gewichtsabnahme bewirken. Das ist eine viel zu geringe Zufuhr. Dein Kaloriendefizit sollte im Idealfall bei max. 500-600 kcal pro Tag liegen, um eine Gewichtsreduktion von ca. 0,5-1 kg pro Woche zu erzielen. Eine höhere wöchentliche Gewichtsabnahme ist nicht zu empfehlen.
Ich befürchte aber, Du hast Dich mit der Sache nur wenig beschäftigt hast und so gut wie nichts darüber weißt....
Gegenfrage:
Bist Du ein guter Patient oder ein schlechter Patient?
Soll ich bleiben oder wechseln?
Ist doch Dir überlassen. Wie Du Dich entscheidest, interessiert Deinen Hausarzt ganz sicher nicht.
Ich weiß nicht, wie fernab so manche Antworten der Realität sind...
Du sagst Schmerzen, Blutung, Eiter, erhöhte Temperatur und Atembeschwerden. Da stellt sich die Frage, ob ein Besuch der Chirurgischen Ambulanz (oder allgemein auch gerne pauschal als Notaufnahme bezeichnet) gerechtfertigt ist, überhaupt nicht. Ein weiteres Zuwarten ist keine Option.
Da haben die Notaufnahmen schon ganz andere Banalitäten sehen müssen - dagegen ist Deines durchaus ein ernstzunehmendes, akutes Geschehen.
Für die Eröffnung eines Abszess bedarf es weder einen Hautarzt, noch einen Chirurgen. Solche Kleinigkeiten kann durchaus auch der Hausarzt. Die Vorgehensweise ist ebenso richtig.
Hätten andere Hausärzte mich dabei auch nicht zum Fachärzten und in die Klinik überwiesen?
Vermutlich nein - es sei denn, der betreffende Hausarzt macht grundsätzlich keine kleine Chirurgie, soll es durchaus geben.
Meistens ist der Ursprung des Problems der Anwender - nicht das Produkt.
Du drohst in einem ersten Kontakt, bei dem es um eine banale Kopie Deiner Akte ging, mit dem Anwalt - ohne das überhaupt jemals zuvor danach gefragt wurde. Und da kannst Du es nicht nachvollziehen, dass er Dich nicht weiter behandeln möchte?
Nenne mir einen vernünftigen Grund, warum man hier das Behandlungsverhältnis aufrecht erhalten sollte.
Aber davon ab...
Man kann sich ein sehr gutes Bild machen, wenn man Deine Fragen gelesen hat.