Nuklearmedizin Strahlenschutz?

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Der bauliche Strahlenschutz ist ein zentraler Bestandteil, um Patienten, Personal und die Umwelt vor ionisierender Strahlung zu schützen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Strahlung durch bauliche Maßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen. Dazu gehört in erster Linie die Abschirmung (von Wänden, Decken und Böden) mit strahlenundurchlässigen Materialien. Auch Türen und Fenster werden speziell geschützt, um einen sicheren Sichtkontakt ohne Strahlenbelastung zu ermöglichen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Raumaufteilung. Die Bereiche werden in sogenannte Überwachungs- und Kontrollbereiche unterteilt, je nachdem, wie hoch die Strahlenexposition dort ausfallen kann. Spezielle Räume, wie Labore zur Herstellung von Radiopharmaka oder Therapieräume, benötigen zusätzliche Abschirmung und Sicherheitsvorkehrungen. Zudem müssen alle Durchdringungen, etwa für Leitungen oder Kabel, strahlendicht geführt oder besonders abgeschirmt sein.

Die Lüftungsanlagen spielen ebenso eine wichtige Rolle.

All diese baulichen Maßnahmen müssen im Vorfeld durch ein Strahlenschutzgutachten nachgewiesen und von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Nach der Fertigstellung erfolgt eine messtechnische Kontrolle. Nur wenn alle Vorgaben aus dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung erfüllt sind, darf die Einrichtung betrieben werden.

Grundlage ist das StrlSchG in Verbindung mit der StrlSchV.


beamer05  20.07.2025, 18:04

Ergänzend vll. auch noch die baulich zu berücksichtigenden Abkling-Behälter, in denen -bei stationären Behandlungseinrichtungen- die Ausscheidungen der Patienten (Kot / Urin) für einige Tage eingelagert werden müssen, damit die Strahlung dort so weit abklingen kann, bis eine "normale" Entsorgung möglich ist.