Grundstücksmauer? Eigentum?
Die Grundstücksmauer wird von den nachbaren teilweise als Bauliche Außenmauer genutzt.... wem gehört diese Mauer ?
Mfg Christian
6 Antworten
http://www.nachbarrecht-ratgeber.de/nachbarrecht/grenzstreitigkeiten/index_02.html
Die gemeinsame Grenzwand und die NachbarwandUnter einer Nachbarwand - oder Kommunmauer - versteht man eine auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken errichtete Wand.
Eine Grenzwand ist hingegen eine Wand, die direkt an der Grundstücksgrenze aber nur auf einem Grundstück errichtet wurde.
... Zu der Kommunmauer sind in zahlreichen Nachbargesetzen der Länder Regelungen zu finden. ....
Eigentlich müsste bei den Grundstücksabmessungen dies ersichtlich werden.
Auf wessen Grundstück steht denn die Mauer? Dem gehört sie in der Regel.
einer hatte sie ja errichtet...
dem gehört sie auch
Deine rechte Seite deines Grundstücks ist "deine" Mauer. Aber verhindern, dass auf der anderen Seite diese Mauer genutzt wird, kannst du nicht verhindern.