Wem gehört die Bierkiste?
Wenn ich beim Getränkemarkt Eine Bierkiste mitnehme und Pfand darauf zahle, wird diese dann mein Eigentum, oder verbleibt sie Eigentum der Brauerei? Bei Flaschen ist es ja z.B. so, dass wenn es keine unikatflaschen sind (herstellerspezifische sondermodelle) sondern Standardform, dann werde ich durch den Kauf Eigentümer der Flasche und habe eigentlich nur eine Rückkaufgarantie (im Pfandwert).
Wie ist das aber mit den Bierkisten. Diese sind ja irgendwie genormt und doch herstellerspezifisch?
5 Antworten
Pfandbeträge sind normalerweise keine Kaufpreise im eigentlichen Sinne. Sie sollen lediglich sicherstellen, daß die Sachen wieder zurückkommen. Einen normale Plastikflasche ist nicht annähernd so viel Wert, wie da Pfand drauf ist. Und niemand hat ein Interesse daran sie wirklich zu behalten. Ähnlich verhält es sich mit Mehrwegflaschen und eben den Kästen. Es soll einfach gesichert werden, daß sie wieder in den Kreislauf zurückkommen. Natürlich wird der Käufer auch Eigentümer von Flaschen und Kästen. Wenn er sie nicht wieder zurückbringt, ist das seine Entscheidung. Es hat für ihn keine rechtlichen Folgen, so daß die Frage nach dem Eigentumsrecht völlig ohne Belang ist.
eine moderne Kunstoffkiste kostet schonmal 4-5 €. Der Einwegpfand bei Plastikflaschen ist mit Mehrwegpfand nicht vergleichbar. Die Plastikflasche kostet in der Herstellung unter 10 Cent bei 25 Cent Pfandwert. Eine Glas-Saftflasche kostet neu 26 Cent bei einem Pfandwert von 15 Cent. Es macht für den Hersteller also schon einen riesen Unterschied, ob er sein Leergut zurückbekommt, oder nicht.
Bei den von vielen Getränkevertreibern massenhaft verwendeten Getränkekisten wird vermutlich in der Regel ein Kaufvertrag und eine Übereignung bzgl. der Kiste vorliegen.
(Bitte mehr als nur den Leitsatz lesen.)
Die von der Rspr. getroffene Differenzierung bzgl. der "Pfandflaschen" ist m.E. auf die Rechts-, insb. Eigentumslage an Getränkekisten übertragbar, dh. die von vielen Getränkevertreibern massenhaft verwendete Getränkekisten gehen in das Eigentum des Käufers übers.
Sie gehört dir, keine Sorge :D
Es ist so ..:
Wenn du eine Pfandflasche kaufst, musst du sie auch ned zurück bringen. Genau ist es bei der Bierkiste. & Wehm würde es auffallen? ;D
"wem würde es auffallen?" wenn ich die kästen benutze um meine eigenen Brause zu vertreiben, dann würde es ggf auffallen. Oder ich zerstöre jedesmal die kisten von "Kleinbrauerei Hansen" die aber ggf kosten für die Kiste hat die nicht wieder über die 1,50 Pfandwert refinanziert sind. Ich denke die Herstellungskosten für bierkästen liegen über dem pfandwert. was nun?
Das Getränkeleergut ist unverkäufliches Eigentum des Herstellers. Das gilt für die Kiste wie auch für die Flasche. Dafür ist er auch verpflichtet, das Leergut wieder zurückzunehmen. Wenn du einen € in einen Einkaufswagen steckst, gehört er dir deshalb auch nicht.....
Nein, nicht immer. Bei den Flaschen kommt es doch entscheidend auf den typ an. Wenn es eine Standardpfandflasche ist (eine in der mehrere Hersteller abfüllen), dann kaufe ich mit dem Bier zugleich die Flasche, ich bin dan Besitzer und Eigentümer. So wie du schreibst ist es nur bei herstellertypischen/spezifischen flaschen, diese sind wohl wirklich niemals in mein eigentum übergegangen. Beim Bierkasten hingegen wiess ich nicht wie es ist -daher die frage- denn da gibts ja fast nur kisten wo der hersteller drauf steht. Ich denke den Sinn mit dem Eigentum und kein-Eigentum beim pfand ist wirklich nur dann wenn es diese nicht-hersteller-bezogen-flaschen sind, denn wenn es da einen Eigentümer geben würde, wäre es schwierig, da die Flasche ja nicht zuordenbar ist.....
wenn du dir deinen Kassenzettel anschaust, wirst du feststellen, dass auch die 8 cent für die Bierflasche - egal ob Individual- und Poolflasche als Pfand ausgewiesen sind. Pfand ist Pfand und wird auch beim Getränkehändler und dem Hersteller als Pfand verbucht und nicht als Umsatz. Eine neue Bierflasche kostet die Brauerei rund 12-14 Cent. Wenn ein findiger Getränkehandler die Flaschen, die er von der Brauerei A für 8 Cent bekommen hat für 10 Cent an Brauerei B verkaufen dürfte, würde A ein beträchtlicher Schaden entstehen. Sie kann jedoch vom Getränkehändler die Rückgabe der Flasche für 8 Cent einfordern.
Hier mal ein Auszug aus den AGBs eines Herstellers:
§ 6 Leergut
- Eigentum
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
- Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut, diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich
als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle
als Bemessungsgrundlage für Abzüge
und Vergütungen irgendwelcher Art.
- Rückgabe
Der Kunde hat das Leergut zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.
Es ist bei allen sachen wodrauf es Pfand gibt so. Also auch bei Bierkisten! :)
Ist das wirklich so einfach "geringer Wert der Flaschen, kein Problem"?
Es soll ja schon den Fall gegeben haben wo ein Brauer, einen anderen Brauer verklagt hat, weil dieser Pfandflaschen von ihm (es waren keine standard, sondern herstellerspezifische Flaschen) zerstört hat. Ich schaue bei flaschenland.de und sehe, dass glassflaschen durchaus einige Kosten haben für die Brauer. Die kästen wohl auch! besonders wenn der brauer ein kleines unternhemen ist und keine riesenmengenrabatt bekommt, ob da ein kasten wirklich mit dem 1,50 euro pfand ersetzt werden könnte?