Du hast dich nicht strafbar gemacht, sondern in Notwehr gehandelt.

Polizisten können selbst nicht beurteilen ob du dich strafbar gemacht hast.

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Abstrakt gesehen ist das Jurastudium der anspruchsvollste Studiengang. Konkret wird dies jedoch dadurch erheblich relativiert, dass sich letztlich jeder hierfür einschreiben kann.

Deshalb ist das Prädikatsexamen auch nicht so ungreifbar wie es mitunter dargestellt wird.

Letztlich ist es möglich, mit lediglich 2 Stunden lernen am Tag für ein Jahr, außer Samstags und Sonntags, ein zweistelliges Examen zu schreiben.

Einzige Voraussetzung dafür ist ein überdurchschnittlicher Intellekt.

Jura ist größtenteils eine Sache der Verständnis und nicht der Kenntnis. Der Teil, der durch die Kenntnis bestimmt wird, kann ganz leicht im Examen durch die Teile kompensiert werden, die Verständnis erfordern.

Man muss sich für das Examen nicht einmal hinsetzen und gezielt irgendetwas auswendig lernen!

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Es scheint sich um einen sog. Serientäter zu handeln, der darauf abzielt möglichst viele Frauen in der Umgebung zu ermorden.

Deine Angst ist daher durchaus begründetet. Höchst wahrscheinlich wird er es noch zu dir kommen, oder schon in deiner Wohnung sein.

Viel Glück.

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  1. Aufstieg wohin???
  2. Du musst zu den besten Medizinern gehören
  3. hohe Qualifikation bedeutet logischerweise = Job
  4. keiner macht es fürs Geld
  5. es dauert mehr als 10 Jahre bis du Rechtsmediziner bist
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Ich verkaufe dir meine für 190 Euro.

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Naja, nur weil du eine 1- in einem durchschnittlichen Studiengang und ein durchschnittliches Abitur hast, bedeutet das nicht, dass du dir deinen Arbeitsplatz aussuchen kannst. Darüberhinaus scheinst du dich sehr über deine Noten zu definieren, was für mich ein Indiz dafür ist, dass es in anderer Hinsicht mangelt. Vielleicht optisch, charakterlich oder was auch immer. Andere, insbesondere Männer, scheinen das Anforderungsprofil für diesen Beruf besser zu erfüllen als du. Damit musst du leben.

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Werde erwachsen und suche dir besseren Umgang.

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Freispruch oder schuldig?

Hallo Zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage. Folgende Situation:

A steht mit seinen Freunden vor der Disco. B kommt dazu total aggressiv und fängt an rum zu pöbeln. A und seine Freund reagieren erst nicht drauf aber B hört nicht auf und macht weiter. Nachdem A sagt er solle sich beruhigen wird B noch aggressiver schlägt seine Faust in die Handfläche und beschimpft A rassistisch. A kontert mit einem Spruch. B läuft darafhin mit einer Konflikthaltung auf A zu und schlägt ihm aus kurzer Distanz in den Magen. A daraufhin fühlt sich sehr bedroht weiss nicht was der andere noch vor hat (vor allemw eil A vor einem Jahr einen starken Autounfall hatte und am Auge operiert wurde, sowie auch andere Brüche hatte Wirbelbruch, Rippen bruch etc.) und schlägt um sich zu wehren aus Affekt zu. A trifft B im Gesicht. B fällt um und eventuell auf sein Kopf. B stellt sich heraus war sehr Alkoholisiert. Polizei kommt nimmt Pesonalien von A auf. A kooperiert sehr gut mit den Polizisten und ist auch garnicht mehr aggressiv. Ist aber auch alkoholisiert, jedoch nicht so stark wie B wie sich heraus stellt.

Später erfährt A das B Verletzungen am Kopf hat und evtl. operiert wurde. Jedoch noch nicht sicher ob wegen dem Schlag oder weil er auf den Kopf gefallen ist.

A holt sich sofort einen Anwalt. Dieser jedoch sagt man muss erst auf die Akteneinsicht warten. Keine weitere Auskunft.

Die Zeugen für A sagen bei der Polizei sie wissen nicht wie es abgelaufen ist. Haben nur mitbekommt wie A stark rassistisch beleidigt wurde.

B hat anscheinend keine Zeugen oder evtl. einen.

A hat keine Vorstrafen und ist Polizeilich nicht bekannt. Ausserdem ist er Student im letzten Semester und auch garkein Typ für Schlägereien oder ähnliches.

Meine Fragen: Um welche Art von Körperverletzung handelt es sich?

Kann A frei gesprochen werden vor Gericht?

Muss es bis vor Gericht kommen oder kann die Sache auch fallen gelassen werden aus Mangel an Zeugen oder einem anderen Grund?

Was ist vor Gericht wichtig, die Tat selbst oder die Folgen durch die Tat?

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, mit welcher Strafe muss A rechnen? Können die körperlichen Verletzungen und das er Student ist sowie die nicht vorhandene Aufälligkeit bei der Polizei seine Strafe mildern?

Was ist wenn jemand etwas anderes als Zeuge aussagt um A zu beschuldigen: z.B. er wurde nicht beschimpft, oder er wurde nicht angegriffen, oder er hat nachgetreten...

Danke für eure Antworten.

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Aufgrund des von dir geschilderten Sachverhaltes dürfte es - unterstellt er entspricht der Wahrheit - überhaupt nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Es steht eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung (und Beleidigung) im Raum.

Ob das vermeintliche Opfer seine Kopfverletzungen durch den Schlag mit der Faust, oder erst aufgrund des späteren Aufpralls auf den Boden erlitten hat, ist unerheblich, da es sich insoweit lediglich um eine unwesentliche Abweichung des vorgestellten vom tatsächlichen Kausalverlauf handelt. Es ist eben voraussehbar, dass ein Geschlagener durch den Schlag selbst, oder aufgrund eines durch den Schlag verursachten Aufpralls derartige Verletzungen erleidet.

Entscheidender ist die Frage, ob eine Rechtfertigung unter Notwehrgesichtspunkten in Frage kommt. So wie du den Fall schilderst, wäre ein Schlag ins Gesicht bereits im Zeitpunkt der fortdauernden Beleidigungen, spätestens aber als das vermeintliche Opfer zum Schlag ausgeholt hatte, gerechtfertigt gewesen.

Sofern dein "Spruch" keine Beleidigung dargestellt hat, muss über ein anderes Ergebnis bzgl. der Rechtfertigung nicht gesprochen werden.

Warte daher einfach ab, was dein Anwalt nach Aktenlage sagt. Vermutlich kommt es zu einer Einstellung.

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Du hast einen Schadensersatzanspruch.

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Es ist wie folgt:

Der Typ aus der Dokumentation würde sich erneut strafbar machen, unabhängig davon, ob er vorher den Polizisten gesagt hat, dass er wieder schwarzfahren werde.

Anders ist die Situation jedoch dann, wenn du bspw. in den zug steigst und während der gesamten Fahrt deutlich machst, dass du schwarzfährst.

Der Täter muss sich nämlich für ein "Erschleichen" der Leistung mit Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgeben. Daran würde es dann fehlen, so dass der Tatbestand des § 265a StGB nicht erfüllt wäre.

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Nach deinen Angaben handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft.

Euch steht ein Widerrufsrecht zu.

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Es ist das Recht eines Beschuldigten im Strafverfahren nicht der Vorladung zu entsprechen.

Sollte ein hinreichender Tatverdacht bestehen wird es dennoch zu strafrechtlichen Sanktionen kommen. Welcher Art entscheidet der Einzelfall.

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Ein Attest kann nicht "rechtskräftig" sein, allerdings würde in einem Verfahren, sei es straf- oder zivilrechtlicher Natur, das Attest als Urkundenbeweis verwertet werten. Insbesondere wären Ausführungen, dass du derartige Verletzungen nicht zugefügt hättest grundsätzlich unbeachtlich.

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Kunde sagt er habe schon bezahlt, ich habe jedoch keine Zahlung erhalten. Jetzt will er Geld zurück.

Hallo zusammen,

ich bin Handwerker und habe vor Kurzem einen Auftrag gehabt.

Bitte merkt euch folgendes: Habe keine Zahlungen Bekommen

Ich hatte gesagt, das die Materialien rund 2000€ Kosten werden und hatte Sie nach ca. 10 Tagen gebeten mir die Hälfte davon auszuzahlen.

Plötzlich wollten Sie Dinge, die nicht Vereinbart waren. Mir waren nur für die Mal- und Tapezierarbeiten erteilt worden. Es wurden andere Handwerker Engagiert, welche den Putz und den Feinspachtel aufbringen und Schleifen sollten.

Anmerkung: Es war ein Reihenhaus über 4 Ebenen, wofür man viel Zeit Braucht als Einzelunternehmer.

Beispiel 1: Die Handwerker, dei das Spachteln und Schleifen übernommen hatten, haben sehr schlechte Arbeit abgeliefert. Eine Woche lang kam ich einfach nicht Vorwärts, weil die einfach nichts auf die Reihe bekommen haben. Überall waren waren kaputte oder nicht geschliffene Stellen an den Wänden. Ich musste mir richtig einen Abkämpfen mit den anderen Handwerkern, damit Sie Ihren Aufgaben nachkommen. Was ja eigentlich garnicht meine Aufgabe war.

Beispiel 2: Das Schlafzimmer sollte mit Motiven gemalert werden. Sie haben mir bei dem Motiv freie Wahl gelassen und nur die jeweiligen Farben gewählt. Das nicht alle Geschmäcker gleich sind, weiss ja wohl jeder. Bei begutachtung nach Fertigstellung fanden Sie es Super, doch 2 Tage später hiess es dann, das Sie damit doch nicht Zufrieden seien und das Zimmer Tapeziert haben möchten. Habe natürlich gleich gesagt, das ich meine Arbeit erledigt habe und das das Tapezieren Extrakosten mitsich bringt. Das fanden Sie natürlich auch nicht so toll.

Beispiel 3 (was auch Grund dafür war, das alles eskalierte) Ich sollte das Wohnzimmer Tapezieren. Es hört sich ja ganz normal an. Dann war ich also nach ca. 12 Tagen im Erdegeschoss angekommen und wollte damit Anfangen. Dann bekam ich plötzlich eine SMS. Ich soll die Tapeten doch bitte QUER kleben. Also nicht Senkrecht, sondern Waagerecht. Daraufhin habe ich gesagt, das dies nicht Vereinbart war. Ich brauche dafür mehr Zeit und das sich deswegen der Preis erhöht.

Einige Minuten Später bekam ich eine weitere SMS, in dem folgendes Stand:

"Wenn dir das nicht in deinen Zeitplan passt, Organisieren wir einen Polen, die sind ja so Günstig".

Das hat mich so Aufgeregt, das ich gesagt habe, suchen Sie sich einen Polen. Ich beende alles was ich schon angefangen habe und lehne den Rest des Auftrages ab. Ich Berechne was Sie mir Schuldig sind und schicke Ihnen die Rechnung. Also gesagt getan.

Plötzlich bekomme ich eine Mail. Ich soll Ihnen sofort 2000 € zurück geben, weil Sie mir 4000 € angezahlt hätten. 2000 € würde für die kompletten Arbeiten inklusive Material völlig ausreichen. Ansonsten würden Sie einen Anwalt Einschalten. Sie hätten angeblich SMS und Zeugen dafür, das Sie mir das Bar gegeben hätten.

Ich kann mir nicht erklären wieso, aber die SMS sind wirklich in meinem Handy..

Was kann ich Tun? Ich bin total fertig mit den Nerven Es geht hier um meine Existenz. Hilfe

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Ich kann dir leider nur empfehlen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dadurch werden dir weitere Kosten entstehen, allerdings ist es für dich und deine Nerven unabdingbar.

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Ich fasse zusammen:

  • auf einer Hausparty sind Löcher in einem Sessel, die jeder hätte machen können
  • dort haben 15 Jährige geraucht
  • vermutlich auch Alkohol? Ja Alkohol

Ähm, auf den Klageweg verweisen und dezent erwähnen, dass dieses Hausparty wegen des Rauchen und Saufens von dir als liebevollen Vater nicht akzeptiert wird.....

Da will doch einfach jemand den Schaden von irgendjemanden ersetzt bekommen.

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Das ist ein klassischer Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Bezeichnung dieses Rechtsinstituts dürfte damit deine Frage schon beantwortet haben.

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