Du hast dich nicht strafbar gemacht, sondern in Notwehr gehandelt.
Polizisten können selbst nicht beurteilen ob du dich strafbar gemacht hast.
Du hast dich nicht strafbar gemacht, sondern in Notwehr gehandelt.
Polizisten können selbst nicht beurteilen ob du dich strafbar gemacht hast.
Abstrakt gesehen ist das Jurastudium der anspruchsvollste Studiengang. Konkret wird dies jedoch dadurch erheblich relativiert, dass sich letztlich jeder hierfür einschreiben kann.
Deshalb ist das Prädikatsexamen auch nicht so ungreifbar wie es mitunter dargestellt wird.
Letztlich ist es möglich, mit lediglich 2 Stunden lernen am Tag für ein Jahr, außer Samstags und Sonntags, ein zweistelliges Examen zu schreiben.
Einzige Voraussetzung dafür ist ein überdurchschnittlicher Intellekt.
Jura ist größtenteils eine Sache der Verständnis und nicht der Kenntnis. Der Teil, der durch die Kenntnis bestimmt wird, kann ganz leicht im Examen durch die Teile kompensiert werden, die Verständnis erfordern.
Man muss sich für das Examen nicht einmal hinsetzen und gezielt irgendetwas auswendig lernen!
Es scheint sich um einen sog. Serientäter zu handeln, der darauf abzielt möglichst viele Frauen in der Umgebung zu ermorden.
Deine Angst ist daher durchaus begründetet. Höchst wahrscheinlich wird er es noch zu dir kommen, oder schon in deiner Wohnung sein.
Viel Glück.
Studier lieber Jura...
RVO = Exekutive
Satz. = Legisl.
Ich verkaufe dir meine für 190 Euro.
Kriminelle....
Naja, nur weil du eine 1- in einem durchschnittlichen Studiengang und ein durchschnittliches Abitur hast, bedeutet das nicht, dass du dir deinen Arbeitsplatz aussuchen kannst. Darüberhinaus scheinst du dich sehr über deine Noten zu definieren, was für mich ein Indiz dafür ist, dass es in anderer Hinsicht mangelt. Vielleicht optisch, charakterlich oder was auch immer. Andere, insbesondere Männer, scheinen das Anforderungsprofil für diesen Beruf besser zu erfüllen als du. Damit musst du leben.
Werde erwachsen und suche dir besseren Umgang.
Aufgrund des von dir geschilderten Sachverhaltes dürfte es - unterstellt er entspricht der Wahrheit - überhaupt nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Es steht eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung (und Beleidigung) im Raum.
Ob das vermeintliche Opfer seine Kopfverletzungen durch den Schlag mit der Faust, oder erst aufgrund des späteren Aufpralls auf den Boden erlitten hat, ist unerheblich, da es sich insoweit lediglich um eine unwesentliche Abweichung des vorgestellten vom tatsächlichen Kausalverlauf handelt. Es ist eben voraussehbar, dass ein Geschlagener durch den Schlag selbst, oder aufgrund eines durch den Schlag verursachten Aufpralls derartige Verletzungen erleidet.
Entscheidender ist die Frage, ob eine Rechtfertigung unter Notwehrgesichtspunkten in Frage kommt. So wie du den Fall schilderst, wäre ein Schlag ins Gesicht bereits im Zeitpunkt der fortdauernden Beleidigungen, spätestens aber als das vermeintliche Opfer zum Schlag ausgeholt hatte, gerechtfertigt gewesen.
Sofern dein "Spruch" keine Beleidigung dargestellt hat, muss über ein anderes Ergebnis bzgl. der Rechtfertigung nicht gesprochen werden.
Warte daher einfach ab, was dein Anwalt nach Aktenlage sagt. Vermutlich kommt es zu einer Einstellung.
Du hast einen Schadensersatzanspruch.
Es ist wie folgt:
Der Typ aus der Dokumentation würde sich erneut strafbar machen, unabhängig davon, ob er vorher den Polizisten gesagt hat, dass er wieder schwarzfahren werde.
Anders ist die Situation jedoch dann, wenn du bspw. in den zug steigst und während der gesamten Fahrt deutlich machst, dass du schwarzfährst.
Der Täter muss sich nämlich für ein "Erschleichen" der Leistung mit Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgeben. Daran würde es dann fehlen, so dass der Tatbestand des § 265a StGB nicht erfüllt wäre.
Nach deinen Angaben handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft.
Euch steht ein Widerrufsrecht zu.
Es ist das Recht eines Beschuldigten im Strafverfahren nicht der Vorladung zu entsprechen.
Sollte ein hinreichender Tatverdacht bestehen wird es dennoch zu strafrechtlichen Sanktionen kommen. Welcher Art entscheidet der Einzelfall.
Ein Attest kann nicht "rechtskräftig" sein, allerdings würde in einem Verfahren, sei es straf- oder zivilrechtlicher Natur, das Attest als Urkundenbeweis verwertet werten. Insbesondere wären Ausführungen, dass du derartige Verletzungen nicht zugefügt hättest grundsätzlich unbeachtlich.
Es verstößt gegen die Menschenwürde der unschuldigen Geiseln an Bord.
Ich kann dir leider nur empfehlen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dadurch werden dir weitere Kosten entstehen, allerdings ist es für dich und deine Nerven unabdingbar.
Ich fasse zusammen:
Ähm, auf den Klageweg verweisen und dezent erwähnen, dass dieses Hausparty wegen des Rauchen und Saufens von dir als liebevollen Vater nicht akzeptiert wird.....
Da will doch einfach jemand den Schaden von irgendjemanden ersetzt bekommen.
Das ist ein klassischer Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Bezeichnung dieses Rechtsinstituts dürfte damit deine Frage schon beantwortet haben.