Verminderte Busgeldstrafe bei Schwarzfahren?

2 Antworten

Ja, da du unter 18 bist kannst du vsl der Vertragsstrafe entgehen. Das kann aber ins Auge gehen wenn der Verkehrsbetrieb daraufhin Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen ( Straftat https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html )

stellt denn strafrechtlich bist du strafmündig.

60€ sind doch sehr günstig, denn eine (mögliche) Anzeige wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen würde erheblich teurer.

Einen "Sonderpreis" bekommst du natürlich nicht.

Weitere interessante Infos findest du hier:

https://www.schwarzfahren-berlin.de/#:~:text=Welche%20strafrechtlichen%20Folgen%20drohen%20beim,f%C3%BCnf%20Jahren%20oder%20mit%20Geldstrafe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen