Vermieter, Wohnung Fristlos kündigen?

2 Antworten

Nein, das darf sie nicht, aber was man darf und was man macht, sind immer 2 Sachen. Wenn sie das Schloss aufbricht, die Sachen der Schwester zusammensammelt, vor die Tür stellt und die Schwester nicht mehr reinlässt, dann kann deine Schwester dagegen klagen, aber das dauert Monate. Sie steht trotzdem auf der Straße. Keine Ahnung, wie alt deine Schwester ist, aber sie sollte mal mit dem Jugendamt sprechen. Vielleicht kann man (mit Hinweis auf die Aggressivität und den Alkoholismus der Schwiegermutti) hier etwas vermitteln (notfalls erst mal Mutter-Kind-Heim).