Vermieter steht auf aufeinmal vor meinem bett?

2 Antworten

Es war selbstverständlich nicht in Ordnung einzudringen. Das steht fest.

Ich möchte aber - da Du ja um Rat fragst - eher raten, Deine Energie auf die Wege zu den diversen Ämter und für das Abwenden von noch mehr finanziellem Schaden für Dich zu nutzen.

Die Hausfriedensbruch-Sache ist meine ich bei all Deinen Baustellen noch das geringste Übel.

Löse jetzt die Dinge, die Dir am meisten zu schaden drohen.


Flipmo88 
Beitragsersteller
 08.09.2023, 13:03

Ouhman, ja danke! Aber es ist echt komisch das der einfach hier reinkommt und mir ne kündigung hinwirf. Nichtmal geklingelt. Leiderbekomm ich keine günstigere wohnung, aber danke für den rat!

Nun, du kannst eine Anzeige stellen, aber du kannst am Ende nicht beweisen, das der Vermieter in deiner Wohnung war, wenn er es abstreitet. Das wäre jetzt auch gar nicht das, worüber ich mir Sorgen machen würde, sondern um die Kündigung. Was mit dem Amt abgesprochen war, interessiert den Vermiete nicht, darum musst du dich kümmern. Der Vermieter muss dir auch nicht hinterherlaufen, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst. Er muss nur warten, bis du 2 Monatsmieten im Rückstand bist und dann darf er dich kündigen. Das hat er getan. Du solltest also schnellstens mit dem Amt klären, warum nicht gezahlt wurde (bei sofortiger Mietzahlung wäre die Kündigung gegenstandslos) oder musst dir was neurs suchen.


DaKaBo  08.09.2023, 13:37
bei sofortiger Mietzahlung wäre die Kündigung gegenstandslos

Das kommt auf die Formulierung im Kündigungsschreiben an. Wenn er hilfsweise fristgerecht gekündigt hat, gilt diese.