Vermieter setzt mich einfach so auf die Straße?

4 Antworten

1. Polizei erneut einschalten (wegen Körperverletzung und Nötigung)

Das, was dein Vermieter/Chef gemacht hat, ist strafbar. Körperliche Gewalt und eigenmächtiges Rauswerfen aus der Wohnung sind in Deutschland nicht erlaubt, unabhängig davon, ob ein Mietvertrag besteht oder nicht. Du hast das Recht, erneut Anzeige wegen Körperverletzung, Nötigung und Hausfriedensbruch zu erstatten.

• Geh zur Polizei, schildere den Vorfall detailliert und weise auf die Gewalt hin.

• Falls möglich, such dir Zeugen oder Beweise (z. B. Fotos von Verletzungen).

2. Unterstützung beim Sozialamt oder Jobcenter suchen

Wenn du jetzt obdachlos bist, solltest du dich direkt an das Sozialamt oder Jobcenter in deiner Stadt wenden. Sie können dir dabei helfen:

• Eine Notunterkunft oder Wohnung zu finden.

• Finanzielle Unterstützung zu bekommen, falls du sie benötigst.

3. Mietrecht und Arbeitsrecht prüfen lassen

Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht, hast du in Deutschland als Mieter Rechte. Wenn du über Monate oder Jahre in der Wohnung gelebt hast, kann dies als stillschweigender Mietvertrag gewertet werden. Außerdem darf dich dein Chef nicht mobben oder misshandeln – das verstößt gegen Arbeitsrecht.

• Wende dich an eine Mieterberatung (z. B. Mieterbund).

• Kontaktiere eine Gewerkschaft (wie Verdi oder IG Bau), wenn du Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen brauchst.

4. Hilfe bei Beratungsstellen suchen

Es gibt Organisationen, die Menschen in solchen Situationen helfen können:

Caritas oder Diakonie: Diese Einrichtungen unterstützen bei rechtlichen und sozialen Problemen.

Pro Asyl oder andere Migrantenberatungsstellen: Sie können dir helfen, dich rechtlich zu schützen und Unterstützung zu erhalten.

5. Juristische Hilfe in Anspruch nehmen

Wenn du finanziell nicht in der Lage bist, dir einen Anwalt zu leisten, kannst du eine Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Damit kannst du kostenlos rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Anwalt könnte dir helfen, deine Rechte als Mieter und Arbeitnehmer durchzusetzen.

Sofortige Schritte:

• Gehe zur Polizei und bestehe auf einer Anzeige wegen Körperverletzung und Nötigung.

• Wende dich an das Sozialamt, um eine Notunterkunft zu finden.

• Suche Hilfe bei einer Beratungsstelle (Caritas, Diakonie, Mieterbund, Gewerkschaft)..


Allstar24 
Beitragsersteller
 29.12.2024, 14:58

Danke für die vielen Möglichkeiten 🙏

Baste7  29.12.2024, 15:03
@Allstar24

Bitte alles machen!

Dein Vermieter ist eingebrochen, hat dich angegriffen und illegal rausgeschmissen. Das geht gar nicht. Unbedingt anzeigen. Du kannst bei der Polizei auf eine Anzeige bestehen.

gogogo  29.12.2024, 15:14
@Allstar24

Und falls die Polizei sich quer stellen sollte:

- Rechtsantragsstelle im Amtsgericht

- Rechtsanwalt

Können das auch erledigen.

Du hast einen gültigen Mietvertrag, egal ob schriftlich oder mündlich, und dein Vermieter darf dich nicht auf die Straße setzen.

Er hätte nicht einmal deine Wohnung betreten dürfen, dass ist Hausfriedensbruch und strafbar, genau wie das Gewaltsame aus der Wohnung zerren, denn das ist Körperverletzung.

Geh zur Polizei und zeige deinen Vermieter wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung an.

Dann versuche für heute bei Freunden unterzukommen und geh zum Sozialamt um eine Notunterkunft zu bekommen.

Suche dir auch Rechtlichen Beistand.

Da würde ich sofort Anzeige erstatten ! Das geht überhaupt nicht. Er hat nicht das Recht, in die Wohnung einzudringen. So ein Verhalten ist ja ungeheuerlich und schon kriminell ! Noch dazu einen aus dem Bett zu ziehen !

Die Polizei weiß sicher die Notunterkünfte, vielleicht ist es möglich, kurzfristig bei einem Freund/Freundin unterzukommen, oder mal bei der Caritas vorsprechen. Gottes Segen !

Versuche irgendwie bei bekannten oder Freunden unter zu kommen. Männerwohnheim und morgen sofort zum Sozialamt. Die haben meist ne Notlösung. Alles Gute Dir...


Allstar24 
Beitragsersteller
 29.12.2024, 14:58

Danke 🙏