Vermieter meldet sich nach großem Missverständnis nicht mehr?
Hallo zusammen,
normalerweise war mir seit Wochen eine Wohnung sicher, der Vermieter hatte mir bereits die mündliche und schriftliche Zusage gegeben, lediglich der Mietvertrag fehlte, den ich aber diese Wochen normalerweise unterschreiben sollte.
Mir fehlte noch die Vermieterbescheinigung für das Jobcenter, da das Jobcenter diese Wohnung zahlen würde. Nun sagte der Vermieter, der mit dieser Bescheinigung anscheinend überhaupt nichts anfangen kann, dass er diese nicht ausfüllen und unterschreiben wird, er hätte mit jemandem gesprochen und ihm wurde abgeraten, dies zu unterschreiben. Er würde nicht verstehen, weswegen ich sowas brauche, ihm würde es zu kurios vorkommen, dass ich es vor der Unterschrift zurück brauche, wenn überhaupt, würde er sie mir erst nach der Unterschrift des Mietvertrages zurück geben. Zusätzlich schrieb er, dass sowas vom Meldeamt ja ganz anders aussehen würde und fragte, woher ich dieses Schreiben fürs Meldeamt hergeholt hätte.
Er scheint diese Bescheinigung anscheinend mit einer vom Meldeamt zu verwechseln und wundert sich, dass ich diese Bescheinigung schon VOR der Unterschrift zurück brauche. Ich brauche sie für das Jobcenter, damit ich die Zusage für die Wohnung erhalte und dann den Mietvertrag unterschreiben darf. Es ist lediglich eine Vermieterbescheinigung und nichts für das Meldeamt.
Ich habe es ihm nochmal genau so erklärt, dass das ein totales Missverständnis ist und wofür diese Bescheinigung ist, nämlich für das Jobcenter, seitdem kommt keine Antwort mehr, das war vor vier Tagen.
Er wusste vorher, dass das Jc zahlt.
Was würdet ihr machen? Kriege ich diese Wohnung jetzt nicht, nur wegen dem blöden Missverständnis? Denkt der Vermieter, ich will ihn veräppelt oder habe kuriose Dinge vor?! Ich erreiche ihn auch nicht mehr. Sollte mir die Wohnung nicht eigentlich nach wie vor sicher sein, bei einer mündlichen und schriftlichen Zusage per Mail?
6 Antworten
Sollte mir die Wohnung nicht eigentlich nach wie vor sicher sein, bei einer mündlichen und schriftlichen Zusage per Mail?
Grundsätzlich Nein. Du kannst aber gerne versuchen, auf den Abschluß des Mietvertrags zu klagen.
Er scheint diese Bescheinigung anscheinend mit einer vom Meldeamt zu verwechseln und wundert sich,
Was würdet ihr machen? Kriege ich diese Wohnung jetzt nicht, nur wegen dem blöden Missverständnis?
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Ich würde nicht von einem Mißverständnis ausgehen, eher, dass er Dich als Mieter nicht will. Warum auch immer.
Wäre e anders, hättest Du den Vertrag bekommen.
Sollte mir die Wohnung nicht eigentlich nach wie vor sicher sein
Das kannst Du, Bliebe aber nur eine unerfüllte Ilission.
Tip: weitersuchen.
Irgendwie scheint dem jemand eingeredet zu haben, dass es nicht gut ist, wenn das Jobcenter die Miete zahlt.
Dabei haben die meisten das lieber, da ist die Miete nämlich sicher....
Ohne unterschriebenen Mietvertrag hast Du leider gar nichts und musst weiter suchen...
Möglich wär auch, er will das erst unterschreiben,w enn Du den Mietvertrag unterschreibst, einfach um sicher zu gehen, dass du die auch nimmst. Das kannst Du ja auch machen, da Du die Zusage vom Jobcenter ja hast.
So lange es keinen Mietvertrag gibt, hast du keinen Anspruch auf die Wohnung. Aus der schriftlichen Zusage kannst du höchstens einen Schadensersatzanspruch herleiten. Damit hättest du die Wohnung aber immer noch nicht.
ohne diese Vermieterbescheinigung keine Übernahme durch das Jobcenter.
Von wegen. Oftmals überweisen die JC den Mietanteil an den H4 Empfänger - der hat die Aufgabe die Miete weiterzuleiten. Eigentlich.
Es gibt genug Fälle wo das nicht passiert, als Vermieter hat man dann wenig bis keine Möglichkeiten an das Geld zu kommen - H4 Empfänger sind nicht pfändbar.
Für Vermieter ein Risiko.