Verlogene Kollegin oder hinterhältige Chefin?

1 Antwort

Die Verträge laufen bis Ende des Jahres.

Beide Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) haben sich bis dahin daran zu halten. Das heisst für dich 25 Std./Woche, für deine Kollegin 30 Std./Woche (wenn das im Vertrag so vereinbart ist).

Deine Chefin kann nicht machen, was ihr gerade so in den Kram passt. Läuft dein Vertrag auf 25 Stunden, muss sie dich auch für 25 Stunden bezahlen. Auch, wenn sie dich nur 19,5 Stunden arbeiten lässt. Du musst ihr nicht hinterherlaufen.