Verlinken?
Darf man auf seiner Homepage andere Homepages einfach so verlinken, oder muss man diese um Erlaubnis fragen?
3 Antworten
Einfache Links zu setzen ist grundsätzlich kein Problem (BGH, Urt. v. 17. 7. 2003 – I ZR 259/00 – Paperboy). Unzulässig ist eine Verlinkung im Zweifel, wenn du technische Schutzmechanismen bewusst umgehst (EuGH, Urt. v. 09.03.2021 – C‑392/19) oder auf rechtswidrige Inhalte verlinkst.
Solange du also eine URL aus der Adressleiste deines Browsers und nicht etwa aus dem Backend einer fremden Website kopieren willst und vor Setzen der Verlinkung einmal geprüft hast, ob zum Zeitpunkt des Abrufs erkennbar rechtswidrige Inhalte auf der Zielseite waren oder nicht, ist eine Verlinkung grundsätzlich unproblematisch.
LG
Darf man auf seiner Homepage andere Homepages einfach so verlinken, oder muss man diese um Erlaubnis fragen?
Eine sehr berechtigte Frage.
Zu Anfang des www habe ich in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Celle verloren, weil ich auf meiner Webseite eine Aufstellung von Gewerbetreibenden (mit Webseiten) meiner Gemeinde hatte.
Damals war es noch üblich, dass neue Webseiten in der Lokalpresse erwähnt wurden, bei Vereinen auch inhaltlich gewürdigt.
Einige Gewerbetreibende hatten ihre Homepages unter der Domain eines Mitbewerbers (Webdesigner), der wollte mir die Links verbieten, es sei denn ich gebe die Quelle auch im Klartext an (im Link war sie ja enthalten). Das habe ich abgelehnt und wurde verklagt. Der Streitwert war so hoch angesetzt, dass das Landgericht Verden zuständig war (nicht das Amtsgericht Syke)
Daraufhin habe ich mir für die Links das OKAY der betr. Unternehmer geholt. Jeder war natürlich interessiert, dass seine Seite so oft wie möglich gefunden wird.
Das Landgericht gab mir Recht und der Kläger zog zur nächsten Instanz. Mein Anwalt durfte mich dort nicht vertreten, weil nur gelistete Juristen zum Oberlandesgericht zulässig sind.
Celle entschied, der Kläger hätte das Recht, dass die Öffentlichkeit nur über seine zentrale Seite zu seinen Kunden kommt. Ich hätte die zentrale Seite ungefragt verlinken dürfen, aber NICHT die sogenannten deeplinks (Unterverzeichnisse).
Natürlich habe ich dieses Urteil in der Community kommuniziert, die einstimmige Meinung war
AU WEYHE
in Anlehnung auf den Namen meiner Gemeinde. Die Kosten zweier Instanzen konnte ich glücklicherweise stemmen, aber noch eine Etage höher war mir zu riskant. Es war ja ein unkalkulierbarer Präzidenzfall (ein Rechtsfall, an dem sich die weitere Rechtsprechung als Beispiel orientiert).
Natürlich darfst du öffentliche Websites auch verlinken
Das ist ja das Prinzip von WWW
Und Google bewertet solche Seiten besser