Verletzt in der Freizeit während der AGA?
Hallo, Ich war gestern in meiner Freizeit Ski fahren und habe mich dabei verletzt. Wahrscheinlich ein Muskelriss oder zumindest eine Zerrung. Ich bin momentan in der Schießausbildung und nächste woche dtehr der scharfe Schuss mit dem G36 an. Ich kann meinen rechten arm kaum heben und somit die Waffe nicht betätigen
Habe zu meiner Situation 3 fragen.
1. Muss ich jetzt die AGA wiederholen, wenn ich die nächsten wochen MSG bin?
2. Könnten Konsequenzen auf mich zukommen wegen der Pflicht zur Gesunderhaltung?
3. Glaubt ihr man kriegt für solche verletzungen eher MSG oder KZH, weil ich ja nicht Krank bin sondern nur verletzt.
Danke im Voraus
2 Antworten
Zu 1: Das kommt ein wenig drauf an wie lange du ausfallen wirst. Pauschal würde ich sagen nein.
Zu 2: man müsste dir nachweisen das du dich absichtlich und vorsätzlich verletzt hast. Ergo nein
Zu 3: das liegt im Ermessen des Chefs auf anraten des Docs. Vermutlich wird es ein MSG werden.
Das ist wirklich Quatsch. Und gerade weil es noch eine Grundausbildung ist, würde ich nicht auf deine "Kameraden" hören die selber noch keine große Berührung mit ihrer Einheit hatten.
Wir haben ständig neue Rekruten die ohne Schießen zu uns kommen, ob KzH oder weil zeitlich die Ausbildung nicht ausgeführt werden konnte.
Man kann in seiner Einheit das schießen nachholen, dauert aber meist etwas, weil ja die Grundlagen neu geschossen werden müssen.
Habe heute einen Hilfsausbilder gefragt, der meinte das ich wiedeholen muss, weil ich die P8 Ausbildung verpasse und keine Wache machen kann, was wohl enorm wichtig sei? Macht das mehr sinn?
1. nicht unbedingt....du kannst die aga bestehen mit der Auflage den scharfen Schuss nachzuholen
2. Nein
3. Kommt auf den Arzt an
Zu 1 nochmal, meine spätere verwendung ist nicht in einer Kampfeinheit sondern als flugbetriebssoldat. Meine Kameraden meinten das meine Stamm dann die Schießausbildung nicht nachholt, stimmt das?