Verletzt in der Freizeit während der AGA?

2 Antworten

Zu 1: Das kommt ein wenig drauf an wie lange du ausfallen wirst. Pauschal würde ich sagen nein.

Zu 2: man müsste dir nachweisen das du dich absichtlich und vorsätzlich verletzt hast. Ergo nein

Zu 3: das liegt im Ermessen des Chefs auf anraten des Docs. Vermutlich wird es ein MSG werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mittlerweile a. D.

BestInBusiness 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 06:02

Zu 1 nochmal, meine spätere verwendung ist nicht in einer Kampfeinheit sondern als flugbetriebssoldat. Meine Kameraden meinten das meine Stamm dann die Schießausbildung nicht nachholt, stimmt das?

Hannilop  21.01.2025, 08:45
@BestInBusiness

Das ist wirklich Quatsch. Und gerade weil es noch eine Grundausbildung ist, würde ich nicht auf deine "Kameraden" hören die selber noch keine große Berührung mit ihrer Einheit hatten.

Wir haben ständig neue Rekruten die ohne Schießen zu uns kommen, ob KzH oder weil zeitlich die Ausbildung nicht ausgeführt werden konnte.

Man kann in seiner Einheit das schießen nachholen, dauert aber meist etwas, weil ja die Grundlagen neu geschossen werden müssen.

BestInBusiness 
Beitragsersteller
 21.01.2025, 21:52
@Hannilop

Habe heute einen Hilfsausbilder gefragt, der meinte das ich wiedeholen muss, weil ich die P8 Ausbildung verpasse und keine Wache machen kann, was wohl enorm wichtig sei? Macht das mehr sinn?

1. nicht unbedingt....du kannst die aga bestehen mit der Auflage den scharfen Schuss nachzuholen

2. Nein

3. Kommt auf den Arzt an

Woher ich das weiß:Berufserfahrung