Kann man die Aga deswegen nicht bestehen?
Guten Abend...Ich hab schon viel gelesen was diese Sache betrifft bloß jeder erzählt was anderes dazu...und zwar wurde ich seit Montag Kzh geschrieben leider ist diese Woche Schießausbildung und ich hab bis jetzte bloß g36 s1,s5 und Wachschießen gemacht.Die anderen Schießen die woche halt p8 und mg3...mach mir halt nun sorgen darum das ich deswegen die aga nicht bestehe da Schießen ja wichtig ist.Hab sonst bis auf das 36 Stunden Biwak alles mitgemacht,nägste Woche ist Rekrutenbesichtigung+72h Biwak an den ich aufjedenfall teilnehmen werde ! Bin Saz4 und gehe danach in den Stab ! Hoffe es weiß einer genau bescheid wie sich das verhält ab ich die Chance bekommen muss dies Nachholen zu können oder wie auch immer.Bedanke mich jetzte schon mal für jede Antwort !
4 Antworten
Nochmals. Du willst doch in den STAB gehen, somit wärst du dort doch eine Art Vorbild für zukünftige neue Rekruten. Warum wendest du dich mit den Problem nicht an deinen Gruppenführer Uffz / Stuffz, oder Zugführer Feld / Oberfeld , oder wie es schon immer üblich war, an die Mutter deiner Kompanie den Hauptfeldw. Das wäre der normale Werdegang eines jeden Soldaten der Ausbildungs oder sogar private Probleme hat. Soetwas solltest du als zukünftiger Stabssoldat wissen und auch nutzen. Und dafür sind auch deine Vorgestzten da, denn diese sind Vertrauenspersonen. Außerdem hast du dich als Soldat bei deiner Einberufung ( oder freiwilliger Gemeldeter ) dazu verpflichtet, niemals im privaten Leben über Details deiner Ausbildung zu reden. Klar ist die GF Plattform hier super, jedoch ist es dir eigentlich verboten solche Details im Internet zu veröffentlichen.
Oje und solche Fragen haben unsere zukünftigen Soldaten. Melde dich bei deinen Vorgestzten, der kann dir helfen.
Für jeden Soldaten wird ein Schießbuch geführt,welches Auskunft gibt über absolvierte Schießübungen. Wenn irgendwelche Schießübungen nicht erfüllt werden, müssen diese, um an weiteren Übungen teilnehmen zu können, wiederholt werden. Diese Wiederholungen werden auch in der Vollausbildung durchgeführt. Wenn Sie mehr als die Hälfte der Grundausbildungszeit versäumen, kann es sein, dass Sie die Grundausbildung wierholen müssen
@ stremme welch wahres Wort. Nur müßte er wissen das er solche Daten hier nicht Veröffentlichen dürfte und für solche Fragen seine Vorgesetzten zuständig sind und keine Zivilisten.
ich hatte in meiner bundeswehrzeit einige rekruten die nicht an ausbildungen teilnehmen konnten... ich hatte zwar auch rekruten die die aga wiederholen mussten, allerdings eher wegen gründen wie unerlaubtes entfernen von der truppe und ähnlichem und nicht weil ein paar schiessübungen gefehlt haben... ich gehe stark davon aus das man versuchen wird dich vor der ende deiner aga mit einer anderen kompanie zum schiessen zu schicken, falls dies jedoch aus irgendewelchen gründen nicht stattfindet wirst du die übungen in deiner stammeinheit schiessen...
Die AGA besteht jeder. Auch wegen sowas.