Bundeswehr Status MSG KaS?
Hallo Leute,
Ich befinde mich momentan in der verkürzten Grundausbildung und hätte da Mal 2 fragen.
2 Kameraden sind MSG befreit der Ausbilder meint sie müssen mit aufs Gelände. Da die eine kameradin eine geprellt Schulter und Rippen hat ist es unmöglich in der Kontaktstellung das Gewehr den ganzen Tag zu halten.
Ich war auch MSG befreit und musste mitmachen im Gelände, am Freitag war ich beim Truppenarzt da sich mein Sprunggelenk verschlechtert hat. Der Truppenarzt hat mich bis Freitag KaS geschrieben. Nun meinen die Ausbilder das ich nicht die ganze Zeit rumliegen soll Hauptsache ich lerne die ganze Zeit aber naja (Anweisung vom Arzt ruhe, hochlagern und kühlen) da ich "krank im Innendienst" bin und dafür bezahlt werde.
Auf dem krankmeldeschein steht Kzh angekreuzt ja und zusätzlich daneben krank auf stube. Nun habe ich mit einigen Freunden die auch beim Bund sind gesprochen und diese meinten KaS ist das selbe wie KzH nur das du auf Stube bist, ich darf fern schauen ans Handy gehen,... Die meinten jetzt ich soll am Montag zum Spieß gehen und das melden da der Ausbilder die Pflicht zur Gesunderhaltung verletzt und das Verhalten fahrlässig ist. Die anderen beiden wollen aber nicht hin weil wir den Ausbilder noch weitere 4 Wochen haben und er uns knechten wird.
Was soll ich nun machen 🙄🙄
1 Antwort
Was ist denn eigentlich Deine Frage?
Solange Du in der Kaserne bist (also auch bei KaS) musst Du alle rechtmäßigen Befehle befolgen. Dabei solltest Du Deinen "Ausbilder" (Gruppenführer?) auf den Krankmeldeschein aufmerksam machen, denn nur dann hast Du das Recht, sich entsprechend der Wehrbeschwerdeordnung nach Ablauf einer Nacht offiziell zu beschweren.
Darüber hinaus sei Dir gesagt, dass weder Dein Ausbilder oder Dein Spieß noch der Truppenarzt darüber zu bestimmen haben, was Du darfst oder tun musst, sondern ausschließlich Dein Chef !
Und jetzt zu Deinem Sprunggelenk:
Warum sollte Dich Dein Sprunggelenk daran hindern, zu lesen, zu schreiben oder zu lernen? Machst Du das mit den Füßen?
Wenn Du Dich dennoch ungerecht behandelt fühlst, sprich mit Deiner Vertrauensperson (die müsst ihr ja bereits gewählt haben). Und bitte ihn/sie, sich mit dem Zugführer oder Chef zu unterhalten. Dafür sind sie da.
Aus rechtlicher Sicht ist es völlig legitim, Dich trotz eines Krankenstatus zir Dienstleistung heranzuziehen. Die Pflicht zur Gesunderhaltung betrifft Dich selbst, nicht Deine Vorgesetzten (in Bezug auf Deine Gesundheit). Und wie gesagt, der Disziplinarvorgesetzte bzw. Dienstsrellenleiter regelt Deinen Dienst auch wenn Du einen Krankenstatus hast. Allerdings hat er eine Fürsorgepflicht und muss daher abwägen, ob eine Teilnahme der Krankgeschriebenen am Dienst verhältnismäßig ist. Daher der Tipp mit der VP 😉
Viel Erfolg!
Die Frage war ob das was die Ausbilder machen rechtens ist, da alle drei einen Status haben und es trotzdem heißt das wir auf's Gelände bzw. mitmachen müssen. Dann werde ich das jetzt Mal machen und mich an die VP wenden. Und nein hahaha ich schreibe nicht mit den Füßen aber ich weiß auch nicht was die sich da denken :/
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.