Verjährung Sachbeschädigung?
Nach wie viel Jahren verjährt Sachbeschädigung? Und kann man nach der Verjährung jemanden trotzdem noch anzeigen?
2 Antworten
Wann verjährt eine Sachbeschädigung?
Die Straftat „Sachbeschädigung“ verjährt in Deutschland nach fünf Jahren. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, kann die Tat nicht mehr bestraft werden.
Man kann jeden anzeigen, wofür auch immer, allerdings wird die Polizei deine Anzeige nicht annehmen, wenn sie schon verjährt ist.
Man kann jeden anzeigen, wofür auch immer, allerdings wird die Polizei deine Anzeige nicht annehmen, wenn sie schon verjährt ist.
Die Annahme der Anzeige sollte verpflichtend sein, da es sich sonst um Strafvereitelung im Amt handeln könnte. Nicht jeder Polizist kann über den Staatsanwalt hinweg bestimmen, ob nun eine Verjährung besteht oder auch nicht.
Eine Sachbeschädigung unterliegt den Verjährungsfristen, welche sich nach § 78 StGBrichten.
Nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB beträgt die Verjährungsfrist für die Sachbeschädigung 5 Jahre.
https://www.juraforum.de/lexikon/sachbeschaedigung