Haftbefehl Dauerarrest Verjährung?
Mein Urteil zu 2 Wochen Dauerarrest verjährt in 4 Wochen . Ich soll den Arrest diese Woche noch antreten. Wenn ein Haftbefehl erlassen wird, verjährt dieser dann auch in 4 Wochen ?
5 Antworten
Ein Haftbefehl bleibt grundsätzlich solange bestehen, bis dieser vollstreckt wird.
Bei dir läuft keine Verjährungsfrist, weil aktiv daran gearbeitet wird, dass du deine Haft antrittst.
Taten können verjähren, Strafen m. E. eher nicht, schon gar nicht, wenn ein Haftbefehl vorliegt.
Danke, immerhin dauert es dann doch schon eine Weile:
Die Verjährungsfrist beträgt
1.fünfundzwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren,2.zwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren,3.zehn Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren,4.fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,5.drei Jahre bei Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.
Bei Jugendarrest ist es ein Jahr, § 87 Absatz 4 JGG:
Die Vollstreckung des Jugendarrestes ist unzulässig, wenn seit Eintritt der Rechtskraft ein Jahr verstrichen ist
Wenn der Haftantritt in zwei Wochen verjährt, steht irgendwann morgens ein Streifenwagen vor der Tür.
Dein Urteil verjährt? Ich glaube nicht :D
Von „rum kommen’‘ steht nichts in meiner Fragestellung :)
Laut §87 Abs. 4 JGG verjährt Jugendarrest nach einem Jahr .
Ich soll den Arrest diese Woche noch antreten.
Damit wird die Verjährung außer Kraft gesetzt, selbst wenn Du jetzt versuchen solltest Dich diesem Arrest zu entziehen!
Doch, nennt sich Vollstreckungsverjährung, siehe § 79 StGB.
https://dejure.org/gesetze/StGB/79.html
Bzw. in diesem Fall § 87 Absatz 4 Jugendgerichtsgesetz:
https://dejure.org/gesetze/JGG/87.html