Verjährte Mahnung noch bezahlen?
Ich hatte mir vor ein paar Jahren einen "Sly Ticket" Account angelegt und diesen nach einer Zeit nicht mehr verwendet.
War so dumm und habe vergessen, zu kündigen. Habe aber, bevor ich von der Plattform Abschied nahm, meine Zahlungsdaten entfernt, somit stellte ich dann bei den ---> Mails fest, dass das Abonnement ohne meine Kreditkarte noch Monate weiterleif.
Heute sind mir dann eben beim Löschen alter Mails plötzlich 3 Mails aufgefallen.
Ich wurde von Sky gemahnt, denn ich hätte knappe 100 Euro nicht bezahlt. Bei der letzten Mail bekam ich kurz einen Schock, weil in dieser mit dem Inkasso gedroht wurde, das normalerweise bei nicht bezahlten Rechnungen kommen sollte.
Aber dann viel mir auf, dass diese Mail von 2016 stammt und in der Zeit bestimmt etwas hätte passieren sollen. Ich hatte aber dennoch Sorgen, deswegen Ärger zu bekommen. Vor allem, weil dies ja als Betrug gelten würde? (Abo besitzen, ohne zu zahlen) Hab mich im Internet intensiv informiert und stimmt es, dass Mahnungen nach 3 Jahren verjähren? Kann ich dafür nicht mehr bestraft werden? Betrug, falls es einer ist, verjährt nach 5 Jahren? Soll ich den Betrag noch zahlen, Sky informieren?
6 Antworten
stimmt es, dass Mahnungen nach 3 Jahren verjähren?
Nein. Forderungen verjähren nach 3 Jahren, gerechnet vom Ende des Jahres, aus dem die Forderung stammt. § 195 BGB. Mahnungen sind nicht fristhemmend, ergo ist die Forderung hinfällig. Sollte sich der Gläubiger oder seine Beauftragten melden, muss die Verfristung aber auch aktiv geltend gemacht werden (schriftlich zurückweisen mit Verweis auf § 195 BGB).
Wenn Du dieses "Abo"/ Account nie gekündigt hast, so besteht der Vertrag möglicherweise nach wie vor. Mögen zwar Forderungen für Zeiten vor 2017 verjährt sein - alles andere aber noch nicht.
Allerdings muss man bei Sky Ticket keinen Vetrag abschließen, nur bei "Sky Go", ich dachte dass deswegen andere Regeln ins Spiel kommen...
Er hat sonst keine weiteren Rechnungen aus den darauffolgenden Jahren ab 2017 bekommen.
Zunächst mal bedingt Betrug den Vorsatz, der dürfte Dir nach so vielen Jahren nicht mehr nachzuweisen sein.
Die Forderung verjährt mit der letzten Fälligkeit nach drei Jahren zum Jahresende, wobei es egal ist wieviele Mahnungen geschrieben wurden. Lediglich ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die Verjährung für zunächst 6 Monate. Ist bis dahin widersprochen worden und nicht geklagt worden, läuft die Frist weiter.
Reagier also nicht auf irgendwelche Mails. Sollte eine schriftliche Forderung kommen, so antworte mit dem Verweis auf die Verjährung.
Hi, Ist kein Betrug !
Diese Forderung ist aus 2016. Verjährt ist seit 1.1.2020.
Ich persönlich würde nicht bezahlen
Ich würde mal bei einen Anwalt nachfragen