Verjährt die Fachhochschulreife?

1 Antwort

Prinzipiell ist Bildung ja Ländersache - und entsprechend kann es da durchaus Unterschiede in den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer geben.

Mir ist allerdings nicht bekannt, dass es in irgendeinem Bundesland eine Art "Verjährungsfrist" gibt.

Du hast ja 2017 eine Bestätigung über Deine erworbene Fachhochschulreife (Schulischer Teil) bekommen. Der bleibt Dir auch bis ans Lebensende erhalten - ganz egal, ob Du irgendwann noch die Voraussetzungen für den praktischen Teil erfüllst (Berufsausbildung, Praktikum, FSJ/FÖJ usw.).

Wenn Du Dich irgendwann mal an einer FHR um einen Studienplatz bewerben möchtest, dann reichst Du das FHR Zeugnis (Schulischer Teil) gemeinsam mit z.B. dem Anschlusszeugnis der Berufsausbildung ein - und gut ist. Ob Auf dem Schulzeugnis nun 2017 und auf dem Ausbildungszeugnis 2024 steht, ist dabei völlig egal.

Genauso wenig verjährt ja die FHR oder das Abi als Ganzes. Ich habe beispielsweise erst 14 (!) Jahre nach meinem Abi ein Studium begonnen... Natürlich war da Vieles aus dem Schulunterricht nicht mehr sofort im Gehirn abrufbar bzw. noch vorhanden - aber das interessiert nicht. Abschluss ist Abschluss und bleibt auch Abschluss ;-)