Fachhochschulreife-praktischer Teil (Erzieherausbildung)?
Hi, ich hab meine Fachhochschulreife im Rahmen meiner Erzieherausbildung abgeschlossen, zur Zeit mache ich mein Anerkennungsjahr und bewerbe mich für ein Studium (Soziale Arbeit). Nun soll ich meiner Bewerbung einen Nachweis für den praktischen Teil beilegen, jetzt bin ich mir ein bisschen unsicher. Ist dieser Praktische Teil nur das Anerkennungsjahr (also brauche ich einen Nachweis von meiner jetzigen Arbeitsstelle) oder zählen hierzu auch die 1- bis 2 mal (wöchentlichen) Praxistage der letzten Jahre.
Vielen Dank
(Ps. Seit mir bitte nicht böse wenn ich nicht gleich zurück antworte, bin ein bisschen im Stress und schau nicht stündlich rein)
3 Antworten
M.W. ist das sog. "gelenkte Praktikum" erforderlich, und das dauert ein Jahr. Wäre also durch Dein Anerkennungsjahr bereits erfüllt.
Zusätzliche, nicht benötigte, Zeugnisse können aber eigentlich nichts schaden; im Gegensatz zu fehlenden...
Übrigens hast Du Durch eine Fachschulausbildung mittlerweile auch die berufliche allgemeine Hochschulreife. Müsstest Dich nur auf die bei den Hochschulen dafür reservierten Kontingentplätze bewerben. Manchmal sind die noch nicht ausgeschöpft, so dass die NC-Chancen da sogar besser sind als im Massenbetrieb der rein schulischen Abiture.
Erstmal ist sicherzustellen, dass Du auch wirklich eine formale Fachhochschulreife hast und nicht etwa nur einen Hochschulzugang als "Beruflich Qualifizierter". Das sind nämlich zwei paar Schuhe! Es müsste also ein FHR Zeugnis vorliegen mit Einzelnoten, wo das Fachhochschulreife auch als Wort irgendwo draufsteht!
Grundsätzlich gilt jede abgeschlossene Berufsausbildung als berufspraktischer Teil der FHR. Dabei spielt es auch keinerlei Rolle, wenn die FHR während der Berufsausbildung (z.B. durch Zusatzunterricht) erworben wurde.
Fraglich ist hier nur, ob Dein Erzieher nun als abgeschlossen gilt oder nicht, weil die staatliche Anerkennung erst nach dem Annerkennungsjahr erfolgt. Ich vermute mal, sie ist fürs Studium aber auch so schon abgeschlossen.
Ein Anerkennungsjahr hat auch keinesfalls den Charakter eines gelenkten Praktikums, da hier ja nicht mehr ausgebildet werden soll.
Im Zweifel musst Du dich eben an Dein zuständiges Bildungsministerium wenden, um die Angelegenheit abschliessend zu klären.
Ja, ich habe eine formale Fachhochschulreife, in diesem Fall ist das Anerkennungsjahr mein Praxisanteil den ich brauche, das hat sich gerade geklärt. Aber trotzdem danke für die Antwort
Keine Ahnung wie genau das ist, aber bei mir war der praktische Teil entweder eine mind. 2jährige Ausbildung oder ein mind. 6 monatiges Praktikum (Das könnte z.b. dein Anerkennungsjahr sein?)