Verhältnis zwischen Bundestag und Bundesrat?

4 Antworten

Die Gesetzgebung durch Bundesrat und Bundestag

In der Bundesrepublik Deutschland sind bekanntermaßen 16 Bundesländer zusammengeschlossen. Das Grundgesetz sieht vor, dass auch sie mit ihren Regierungen Einfluss auf die Bundespolitik haben sollen.

Dafür wurde der Bundesrat als Verfassungsorgan geschaffen. Ein wichtiger Unterschied zwischen Bundestag und Bundesrat besteht darin, dass Ersterer direkt vom Volk gewählt wird.

Das bedeutendste Verfassungsorgan, wenn es um das Erlassen neuer Gesetze geht, ist der Bundestag.

So kann kein Gesetz ohne die Zustimmung des Bundestags verabschiedet werden. Entsprechend dem Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ müssen die direkten Volksvertreter befragt werden.

Die Zustimmung des Bundesrats ist dagegen nicht zwangsläufig notwendig. Deswegen kennt die Gesetzgebung zwei Arten von Gesetzen:

  • durch den Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetze (Zustimmungsgesetze)
  • durch den Bundesrat nicht-zustimmungspflichtige Gesetze (Einspruchsgesetze)

Auch bei nicht-zustimmungspflichtigen Gesetzen hat der Bundesrat das Recht, Einspruch zu erheben. Diesen kann der Bundestag aber per Mehrheit seiner Mitglieder überstimmen.

Die Abgrenzung zwischen zustimmungspflichtigen und nicht-zustimmungspflichtigen Gesetzen folgt recht komplizierten, nicht immer leicht nachvollziehbaren Regeln.

Im Grundsatz gilt aber, dass Gesetze, die in irgendeiner Form die Finanzen der Länder betreffen, auch ihrer Zustimmung bedürfen. Das gilt beispielsweise für Änderungen an Steuern wie der Mehrwert- oder der Lohnsteuer.

Das ist die einfachste Erklärung, die ich auf die Schnelle gefunden habe

Servus,

es liegen ja schon einige Antworten vor. Es ist schon ein komplexes Thema, deshalb beschränke ich meine Ausführung auf das wichtigste:

Das Verhältnis zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat in Deutschland ist geprägt durch das Prinzip der Gewaltenteilung. Der Bundestag ist das gewählte Parlament und somit das politische Fundament des Staates. Der Bundesrat ist das paritätisch besetzte Repräsentationsorgan der 16 Bundesländer und hat eine Mitentscheidungs- und Mitwirkungsbefugnis in bestimmten Gesetzgebungsprozessen, die die Kompetenzen der Bundesländer betreffen. Zusammen bilden sie das Deutsche Bundesparlament und arbeiten in einem parlamentarischen Verfahren zusammen, bei dem Gesetze verabschiedet und beschlossen werden.

Gruß

Im wesentlichen ist es ein Verhältnis zwischen Bund und Ländern.
Theoretisch bricht Bundesrecht das Länderrecht, eben deshalb sind einzelne Gesetze zustimmungspflichtig.

Erfolgt die Zustimmung der Länder nicht, wird der Vermittlungsausschuss angerufen.
Betrifft nur Gesetze die die Länder finanziell belasten würden.
Ab hier greift das Etatrecht der Länder, über das der Bund nicht eigenmächtig verfügen kann.
"Wer die Musik bestellt bezahlt".

Schau hier:

Von besonderem Gewicht ist daher die Mitwirkung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren (Artikel 50 GG). Kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass der Bundesrat damit befasst war. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen ausdrücklich zustimmt. Welche dies sind, ist abschließend an unterschiedlichen Stellen im Grundgesetz festgelegt. Bei den übrigen Gesetzen handelt es sich um sogenannte Einspruchsgesetze. Der Einfluss des Bundesrates ist hier geringer als bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen. Er kann seine abweichende Meinung in diesen Fällen nur dadurch zum Ausdruck bringen, dass er Einspruch gegen das Gesetz einlegt. Dieser kann durch den Deutschen Bundestag im Normalfall mit der sogenannten Kanzlermehrheit jedoch überstimmt werden.

Der Bundesrat gehört zu den fünf obersten Verfassungsorganen, die der deutsche Staat immer hat.