Vergessen Anschrift umzumelden?
Guten Tag an alle, ich habe eine etwas komische Situation. Wir (ich und meine Mutter) wollten dringend ausziehen aus einer Wohnung, haben es auch gemacht. Doch die Anschrift von mir ist immer noch an der alten Wohnung gemeldet. Das Problem hier ist einfach dies das ich zwar eine Wohnung für meine Mutter gefunden habe, momentan aber seit ein paar Monaten bei ihr bin weil ich nichts finde zum Mieten, zu teuer, zu klein usw. Kennt ihr alle.. und erst jetzt dran erinnert das ich mich eigentlich ummelden sollte, ist es schlimm das ich noch dort gemeldet bin? (Selbe Stadt). Normalerweise sollte die alte Wohnung langen Zeitraum nicht mehr bewohnt werden wegen Sanierung usw.
3 Antworten
Eigentlich sollte man sich nach 2 Wochen umgemeldet haben. Ich meine aber, es gibt Ausnahmen, wenn dein Aufenthalt eine gewisse Zeit nicht überschreitet.
Ich rate dir, dich bei der Gemeinde zu erkundigen bzw. schnellstens umzumelden.
Ein Nachsendeantrag bei der Post macht in jedem Fall auch Sinn, auch wenn du hauptsächlich E-Mails schreibst. Sollte von offizieller Stelle, von einer Versicherung oder deiner Bank Post kommen, kann sie sonst nicht zugestellt werden.
Bundesmeldegesetz § 17 Abs. 1 sagt:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Bisr spät dran mit dem ummelden.
Dann solltest Du Dich schnellstens ummelden. Auch einen Nachsendeantrag bei der Post stellen. Du bekommst sonst alles an die alte Wohnung und da steht Dein Name wahrscheinlich nicht mehr.
Habe eigentlich nichts was wirklich kommen kann. Bin eher der E-Mail Mensch. Danke!