Verfassung 1871 demokratisch?

2 Antworten

Nein Deutschland war keine Demokratie, im Gegensatz zu Frankreich und Großbritannien. Das wilhelminische Deutschland war rückständig und reaktionär.

Der König von Preußen bildete das Präsidium des Bundes und trug den Titel eines Deutschen Kaisers. Dem Kaiser standen beachtliche Kompetenzen zu, die weit über das hinausgingen, was die Bezeichnung Präsidium des Bundes vermuten ließ. Er ernannte und entließ den Reichskanzler und die Reichsbeamten (insbesondere die Staatssekretäre). Er bestimmte mit dem Reichskanzler, der in der Regel auch noch preußischer Ministerpräsident und preußischer Außenminister war, die Außenpolitik des Reiches. Der Kaiser führte den Oberbefehl über die Kriegsmarine und über das deutsche Heer (über das bayerische Heer nur in Kriegszeiten). Insbesondere sah die Verfassung vor, dass der Kaiser, falls erforderlich, mittels des Heeres die innere Sicherheit wiederherstellen konnte. Diese Konzentration der Kommandogewalt wurde oftmals in der Innenpolitik als Druckmittel eingesetzt. Die süddeutschen Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich bei den Verfassungsverhandlungen Reservatrechte vor. Allerdings war die Macht weder des preußischen Königs noch des deutschen Kaisers absolut, sondern sie standen in der Tradition des deutschen Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts wenn auch mit Elementen, die außerhalb der Verfassung standen.

Die Regierung war dem Parlament nicht verantwortlich, sondern hing vom Wohlwollend des Kaisers ab.

Das Pressegesetz von 1874 in Deutschland sprach zwar von der Freiheit der Presse, hob aber die staatlichen Kontrollen und Unterdrückungsmaßnahmen nicht auf. Zeitungen konnten ohne Gerichtsbeschluss beschlagnahmt werden, wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen vorlag. Verbunden mit dem „Ehrenschutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ sowie den Bestimmungen über Verleumdung und Beleidigung war das Beschlagnahmerecht eine Schikanemöglichkeit des Staates gegenüber der Presse.

Das ist eine typsiche pseudokritische Schulbuchfrage.

Die Verfassung enstprach dem damaligen Zeitgeist der konstitutionellen Monarchie. Deutschland war nicht demokratischer oder undemokratischer als andere europäische Grossmächte zu dieser Zeit.

Aus heutiger Sicht mögen sich viele über das fehleden Frauenwahlrecht aufregen das erst 1918 eingeführt wurde.

Praktsich hatten zu der damaligen Zeit arme Leute weniger Rechte als reiche. Die alte Ständegeselslchaft hatte noch lange zeit bestand.

Ziemlich modern war allerdnigs die Einführung des sozialstaates mit einer Renten und Krankenversicherung die heute Standart in jedem industriestaat ist.

WolfDerNeugier 
Fragesteller
 22.10.2018, 17:22

Was heißt pseudokritisch?

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blackhaya  22.10.2018, 17:26
@WolfDerNeugier

Bei den typischen Schulbuchfragen, da muss man alles "kritisch" Hinterfragen.

Nach dem Motto: Flulgreisen= schlecht für die Umwelt, Fleischessen = schlecht für die Umwelt.

Sorry aber solche Schulbuchfragen die laufen alle nach dem selben Muster ab.

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Niconasbeznas  23.10.2018, 13:06

Frankreich und Großbritannien waren Demokratien, Deutschland nicht.

Großbritannien:

  • Das Westminster-System britischen Vorbilds besitzt keine in einem einzelnen Dokument zusammengefasste Verfassung. Verfassunggebende Elemente sind über viele Gesetze des Landes verteilt, werden durch Rechtsprechung definiert oder sind einfach durch althergebrachte Praxis entstanden. Gesetze und damit auch verfassunggebende Elemente können mit einfacher Mehrheit im Parlament geändert werden. Bis auf das Vereinigte Königreich und Neuseeland haben heute alle anderen Länder mit Westminster-System-Adaption eine geschriebene Verfassung, die nur mit einer höher definierten Mehrheit als der einfachen Mehrheit geändert werden kann.
  • Im britischen Westminster-System hat das Parlament zwei Kammern, das House of Commons, dessen Repräsentanten direkt vom Volk gewählt werden und das die gesetzgeberische Macht hat, und das House of Lords, das ein aufschiebendes Vetorecht besitzt und in dem von der Krone ernannte Personen (Lords) und von der Church of England ernannte Bischöfe sitzen. Der Vertreter der Krone ist Teil des Parlaments, hat aber kein Wahlrecht.
  • Das Staatsoberhaupt ist zumeist ein Erbmonarch und hat vor allem repräsentative Funktionen, die Regierungsgewalt liegt jedoch beim Chef der Exekutive. Das Staatsoberhaupt gibt mit seiner Unterschrift Gesetzen Rechtskraft und eröffnet mit der Verlesung des Regierungsprogramms die jeweilig neue Sitzungsperiode des Parlamentes.
  • Die Regierung besteht aus dem Premierminister, dem Kabinett mit seinen Ministern und weiteren Ministern ohne Kabinettsrang und ist dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Zudem müssen die Minister der Regierung zwingend Mitglieder des Parlamentes sein.
  • Die politische Macht konzentriert sich auf ein kollektiv arbeitendes und gegenüber dem Parlament verantwortliches Kabinett. Das Kabinett, das sich wöchentlich einmal zu politischen Beratungen versammelt, bildet die „Kernmannschaft“ der Regierung und besteht aus dem Premierminister und rund 20 Ministern. Es wird von den Ministern verlangt, uneingeschränkt die Politik der Regierung zu vertreten und gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu verteidigen. Walter Bagehot beschreibt in seinem Buch The English Constitution, dass das Geheimnis der Leistungsfähigkeit der englischen Verfassung in der fast vollständigen Verschmelzung der exekutiven und legislativen Gewalten besteht und das Bindeglied zwischen ihnen das Kabinett darstellt. Er beschreibt das Kabinett als eine Art „geheimen Ausschuss“, in dem keine Sitzungsprotokolle angefertigt werden und keine Informationen über Sitzungsinhalte nach außen dringen.
  • Die gesetzgebende Macht ist im Gegensatz zu einem föderalen System zentral organisiert. Im britischen System gibt es zwar seit 1998 für Schottland, Wales und Nordirland jeweils ein mit eigenen Rechten versehenes Parlament, trotzdem verblieb die entscheidende politische Macht in London.
  • Im britischen Parlamentswahlsystem gibt es lediglich ein einfaches Mehrheitswahlsystem. Demnach ist gewählt, der die einfache Mehrheit der Wählerstimmen in einem Wahlbezirk auf sich vereinigt hat. Das System bevorzugt größere Parteien. Minderheiten haben keine Chance, politisch im Parlament vertreten zu sein. Das Wahlrecht für jedermann wurde erst 1832 eingeführt. Frauen durften erst ab 1918 wählen, aber nur, wenn sie über 30 Jahre alt waren. 1928 wurde ihr Wahlrecht auf 21 Jahre heruntergesetzt und erst mit dem People Act 1949 wurde das universelle Wahlrecht eingeführt.
  • Über lange Zeit war Großbritannien, begünstigt durch sein Mehrheitswahlsystem, für sein Zweiparteiensystem bekannt, in welchem die beiden Parteien sich unter sozioökonomischen Gesichtspunkten unterschieden. Die Mehrheitspartei stellte die Regierung und die zweitgrößte Partei die Opposition. Dass dies nicht mehr uneingeschränkt gilt, zeigte spätestens die Wahl im Jahr 2010, bei der die Conservative Party keine Mehrheit mehr fand und mit den Liberal Democrats eine Regierungskoalition bilden musste. Die Labour Party stellte seinerzeit die Opposition.
  • Die Anerkennung des Rule of Law, in dem jeder vor dem Gesetz gleich ist, das Gesetz vor Willkür schützt und Rechte aus der Rechtsprechung entstehen, stellt eine wesentliche Grundlage der Bürgerrechte dar und ist Bestandteil des Westminster-Systems.
  • Mit dem Act of Settlement 1701 wurde erstmals die Unabhängigkeit der Justiz eingeführt. Davor konnten missliebige Richter vom König abgesetzt werden. Mit dem Gesetz wurde festgeschrieben, dass Richter des High Court auf Lebenszeit ihr Amt bekamen und nur durch eine Entscheidung der beiden Kammern des Parlamentes im Einverständnis mit der Krone ihres Amtes enthoben werden konnten. Dies ist seitdem nie geschehen.
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Niconasbeznas  23.10.2018, 13:07
@Niconasbeznas

Französische Republik:

Die Niederlage in der Schlacht von Sedan im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 und die damit verbundene Gefangennahme Kaiser Napoléons III. führte am 4. September 1870 in Paris zur Ausrufung einer „temporären“ Republik. Nach der Niederschlagung der Pariser Kommune war zunächst die Wiedereinführung einer konstitutionellen Monarchie geplant. Schließlich einigten sich Legitimisten und Orléanisten darauf, Henri d’Artois, dem Grafen von Chambord, die Thronfolge anzutragen. Dieser lehnte es jedoch ab, sich auf die noch zu schaffende Verfassung und die Trikolore zu verpflichten. Die Assemblée Nationale (Nationalversammlung) nahm sich gut vier Jahre Zeit, um Verfassungsgesetze zu beschließen (siehe Abschnitt ‚Institutionen‘).

Die Verfassung sah eine Legislative mit Zwei-Kammer-Parlament (Abgeordnetenkammer und Senat) vor, welche gemeinsam als Nationalversammlung einen Präsidenten mit starker Stellung gegenüber der Regierung auf sieben Jahre wählten. Die Stellung des Präsidenten war nicht ganz so stark wie später in der gaullistischen Konzeption für die Fünfte Republik. Der Ministerpräsident war abhängig von der Mehrheit im Abgeordnetenhaus

Deutschland:

Der König von Preußen bildete das Präsidium des Bundes und trug den Titel eines Deutschen Kaisers. Dem Kaiser standen beachtliche Kompetenzen zu, die weit über das hinausgingen, was die Bezeichnung Präsidium des Bundes vermuten ließ. Er ernannte und entließ den Reichskanzler und die Reichsbeamten (insbesondere die Staatssekretäre). Er bestimmte mit dem Reichskanzler, der in der Regel auch noch preußischer Ministerpräsident und preußischer Außenminister war, die Außenpolitik des Reiches. Der Kaiser führte den Oberbefehl über die Kriegsmarine und über das deutsche Heer (über das bayerische Heer nur in Kriegszeiten). Insbesondere sah die Verfassung vor, dass der Kaiser, falls erforderlich, mittels des Heeres die innere Sicherheit wiederherstellen konnte. Diese Konzentration der Kommandogewalt wurde oftmals in der Innenpolitik als Druckmittel eingesetzt. Die süddeutschen Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich bei den Verfassungsverhandlungen Reservatrechte vor. Allerdings war die Macht weder des preußischen Königs noch des deutschen Kaisers absolut, sondern sie standen in der Tradition des deutschen Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts wenn auch mit Elementen, die außerhalb der Verfassung standen.

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blackhaya  23.10.2018, 13:21
@Niconasbeznas

Du kansnt doch nicht die Geshichte Englands der letzten 300 Jahren zusammenfassen.

Es geht hier Konkret um das Jahr 1871.

Damals war England eine Aristrokratie. Demokratie gab es nur für reiche Leute. Proletarier die von den adeligen Grossgrundbestizern ausgepresst worden waren, konnten davon nur träumen.

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Niconasbeznas  23.10.2018, 13:37
@blackhaya

Geshichte Englands der letzten 300 Jahren? Stimmt da habe ich nicht aufgepasst beim kopieren.

Die britische Verfassungsgeschichte ist die der Entstehung des modernen Parlamentarismus.

Richtig bis 1918 durften etwa 52 % der Männer wählen. Jedoch hatten faktisch diese 52% das Sagen im Staat. In Deutschland hatte faktisch der Kaiser das Sagen.

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blackhaya  23.10.2018, 13:53
@Niconasbeznas

so ein Blödsinn. England war eine Monarchie und Deutschland war ein monarchie. Kaiser Wilhelm war zwar ein DAmpfplauderer aber die macht im Staat hatten da andere gehabt.

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Niconasbeznas  23.10.2018, 16:15
@blackhaya

Übrigens, in Preußen gab es das Dreiklassenwahlrecht.

In Deutschland entschied der Kaiser über Krieg.

In Großbritannien entschied das Kabinett, bestimmt vom Parlament, über Krieg.

So sah das in der Praxis aus: Am 27. Juli 1914 lehnt das britische Kabinett mehrheitlich eine Intervention im Kriegsfalle ab.

Am 1. August entscheidet sich wiederum das britische Kabinett gegen den Einsatz der British Expeditionary Force auf dem Kontinent.

Ein Kriegskabinett ist ein vorwiegend in Großbritannien und den USA eingesetzter Ministerausschuss, den die Regierung in Kriegszeiten mit besonderen Aufgaben betraut. Darin sind vorwiegend jene Ministerien vertreten, die für die Kriegführung die größte Bedeutung haben. Die Minister können durch hohe Offiziere der Streitkräfte sowie durch Vertreter der Opposition ergänzt werden.

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