Veräußerung Eigentumswohnung ,was nun?

4 Antworten

Grundsätzlich bedeutet der Verkauf nicht, dass ihr ausziehen müsst. Euer Mietvertrag gilt weiter und muss auch nicht geändert werden. (Vorsicht! Manchmal wird versucht, Mietern mit diesem Argument einen neuen, für sie ungünstigeren Vertrag unterzujubeln.)

Die Kaution geht auf den Erwerber über. Ihr bekommt sie bei Auszug zurück.

Ob die Mieterhöhung möglich ist, hängt damit zusammen, wann die letzte Erhöhung war, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist und ob es eine Kappungsgrenze von 20% in eurer Stadt gibt. (In manchen Großstädten darf inzwischen nur noch um 15% innerhalb von drei Jahren erhöht werden.)

Eure Kaution wird vom alten an den neuen Besitzer übergeben, sobald das Eigentum offiziell den Besitzer gewechselt hat, für euch hat das keine Auswirkungen, die Kaution bekommt ihr dann vom neuen Eigentümer beim Auszug zurück.

Ob die Mieterhöhung rechtens ist, könnt ihr von einem Anwalt prüfen lassen, dazu könnt ihr euch z. B. beim Mieterschutzbund anmelden, das ist kostengünstig und die helfen euch weiter. Die Obergrenze von 20% für Miterhöhungen gilt nämlich nicht immer und überall, in einigen Regionen sind max. 15 % oder auch nur 10 % möglich und es gibt auch gewisse Ausnahmen bei Härtefällen und bestimmte Sonderreglungen. Also erstmal nicht zustimmen (und auch nicht einfach die neue, höhere Miete statt der alten überweisen, das gilt als Zustimmung) und abklären lassen, ob das in eurem Fall überhaupt durchgeht.

Alles Gute :)

Eigentlich passiert für euch gar nichts.

Die Kaution muss der neue Eigentümer rausgeben, das kauft der mit.

Ja, die Mieterhöhung ist halt schade, musst du in den Mietspiegel gucken.


florestino  08.09.2023, 16:49

Die Kaution muss der neue Eigentümer rausgeben, das kauft der mit.

Die muss er erst bei Auszug zurückzahlen.

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Der neue Eigentümer geht über in euren Vertrag. Da braucht ihr nicht kündigen.