Veränderungen an Mietobjekten ?
Bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Vermieters wenn man auf eigene Kosten und von eingetragenen Fachbetrieben das Bad neu gestalten läßt, Fliesen und alles Andere neu, den Fußboden erneuern, Laminat, Fliesen oder Holzdielen oder die Elektrik erneuert mit zusätzlichen Dosen.?
Alles ist nicht rückgängig zu machen und alles stellt eine Verbesserung dar.
6 Antworten
So etwas sollte generell immer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Das erspart viel Ärger hinterher.
Ja. Wenn die Ausstattung vorher so in der Wohnung war, gehört sie nicht dem Mieter, sondern dem Vermieter und der müsste einer Veränderung natürlich zustimmen. Andernfalls geht es ganz schnell, dass man bei Auszug alles rückbauen und eventuell den Originalzustand wieder herstellen muss.
Mag sein, dass es eine Verbessrung darstellt, vielleicht will der das aber gar nicht oder wenn, dann nur wenn er auch die Miete erhöhen kann und das kann er nicht, wenn der Mieter die Kosten für die Renovierung schon übernommen hat.
Zumindest sollte man ihn verständigen, ob er damit einverstanden wäre.
M. W. Nein, aber man hat keinen anspruch auf kostenerstattung beim auszug.
ja, brauchst du trotzdem. das was drin ist, ist ja eigentum des vermieters und das darfst du nicht einfach entfernen.