Urlaubsfrage?

3 Antworten

Hallo,

du hast versucht ausführlich die Situation zu schildern, was hier auch nötig ist. Trotzdem ist die Rechtslage schwierig zu beurteilen.

Zum Zeitpunkt der angefragten Stornierung gab es noch keine Reisewarnung für September und somit keine Möglichkeit (außerhalb einer Kulanz) kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

Ihr habt um kostenfreie Stornierung gebeten und habt daraufhin keinerlei Rückantwort erhalten? Bei check24 mag ich mir das vorstellen, bei Travelix kaum, da dieser teil der DER Touristik und somit Teil der REWE ist. Wie dem auch sei ist aber keine Antwort keine Bestätigung, dass diesem Wunsch entsprochen wird. Gut wäre gewesen, nach einigen Tagen einen Reminder zu senden und um Antwort zu bitten. Sicher, dass keine Antwort kam, die vielleicht bei dir im Spam gelandet ist?

Noch interessanter finde ich allerdings, was offensichtlich mit der Buchung passiert ist, nämlich der Storno zu 30%. Das ist die normale Storno-Staffel von Travelix bei Stornierung bis 42 Tage vor Reisebeginn - somit zunächst mal nachvollziehbar und mit 651h begründet. Diesen Auftrag habt ihr aber, zumindest deiner Schilderung nach, nie erteilt. Euer Auftrag war "kostenfreier Storno". Logisch wäre daher, dass entweder aus Kulanz dieser kostenfreie Storno durchgeführt wird oder eben gar kein Storno.

Rechtlich gibt es also 2 Dinge die passieren könnten, wenn man versucht dagegen vorzugehen.

  1. Es wird festgestellt, dass euer Schreiben inhaltlich so zu verstehen ist, dass der Storno in jedem Fall durchgeführt werden soll, ihr aber den kostenfreien Storno wünscht... dann wären die 30% absolut korrekt
  2. Es wird festgestellt, dass euer Schreiben inhaltlich so zu verstehen ist, dass der Storno nur dann beauftrag ist, sofern er kostenfrei stattfindet. Ist dem so, hätte die Stornierung zu 30% nie stattfinden dürfen und ist somit auch nicht von euch zu tragen. Ob das wieder zur Folge haben kann, dass man die Schlussfolgerung daraus zieht, dass dadurch die Reise fortbestanden hätte und die kosten dadurch eigentlich auf 100% gehen, möchte ich nicht beurteilen, da ich kein Anwalt bin.

Ich vermute, dass ich dich nun nicht wirklich viel schlauer gemacht habe, aber die Situation ist eben nur mit der Schilderung nicht 100% zu beurteilen. Habt ihr eine Rechtschutzversicherung - befragt einen Anwalt. Gibt es einen Anwalt oder Verbraucherzentrale bei euch, die für so einen Fall eine kostenlose Erstberatung machen, könnte man das auch nutzen... ansonsten stellt sich die Frage von Aufwand und Ertrag, ob es sinnvoll ist, dagegen vorzugehen.

LG, Chris

Eine Anmerkung noch ganz kurz. Mit Absätzen wäre dein Text wesentlich besser zu lesen. Soviel sollte man für einen potentiellen Antworter tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

Wenn keine Reisewarnung vorliegt - so wie in eurem Fall zu diesem Zeitpunkt -, könnt ihr nicht kostenlos stornieren. Nach 5 Monaten ist eine Forderung noch längst nicht verjährt.

Sportflieger 
Fragesteller
 20.11.2020, 12:41

Ja das stimmt,aber auch ohne Reisewarnung kann man nach §651h BGB stornieren das haben wir getan und keine Antwort darauf zeitnah erhalten

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Naja, die 5 Monate sind kein Problem. So schnell verjährt eine Forderung nicht. Der Anspruch besteht zu Recht. Entscheidend für einen kostenfreien Reiserücktritt ist nicht eure persönliche Einschätzung des Risikos. Solange es keine offizielle Reisewarnung gibt, gibt es keinen Anspruch auf einen kostenfreien Reiserücktritt. Sieh es aus der Sicht des Reiseveranstalters. Wenn jeder nach Lust und Laune, bzw. nach persönlicher Einschätzung die Reisen bezahlt und antritt, können die gar nichts planen.

Sportflieger 
Fragesteller
 20.11.2020, 13:05

Na ja hier geht es nicht um Lust und Laune sondern um eine Pandemie ansonsten hätten wir liebend gern wieder in Alania geurlaubt wie schon öfter.Nun sagt aber der §651h BGB bei unvermeidbaren,außergewöhnlichen Umständen die die Beförderung und Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen erscheint die Reiseleistung unmöglich.Deshalb greift hier die kostenlose Stornierung,

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mondfaenger  20.11.2020, 13:41
@Sportflieger

Nein, die greift hier nicht, sondern erst, wenn eine offizielle Reisewarnung vorliegt. Ob außergewöhnliche Umstände etc. vorliegen, entscheidet nicht der einzelne Verbraucher.

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