Urlaub während Lehrgang in der Handwerkskammer?
Moin,
Ich habe vor ca. 3 Monaten eine Einladung zu einem Überbetrieblichen Lehrgang erhalten welcher in den Sommerferien stattfindet.
Nun hatte ich aber meine Zwischenprüfung und habe den Lehrgang vergessen bzw. in dem Moment nicht daran gedacht und nun über den Zeitraum des Lehrgangs Urlaub beantragt und auch bekommen.
Wie sieht das jetzt aus muss ich zum Lehrgang oder ist das jetzt das Problem meines Betriebes?
Lg (Danke schonmal im Voraus)
3 Antworten
Du musst zum Lehrgang hin. Ist sehr wichtig für deine Abschlussprüfung. Da bleibt nix anderes übrig als den Urlaub zu stornieren und es später nachzuholen.
Du hast in Kenntnis der Lehrgangstermine deinen Urlaub drüber gelegt. Das ist definitiv dein Problem. Als Arbeitgeber wäre ich absolut nicht happy damit.
Du musst hier unterscheiden: Rechtlich bis du vermutlich sauber, da der AG den Urlaub genehmigt hat.
Dein AG wird aber dennoch angrefressen sein.
Das ist dein Problem. Du musst die ÜBL bis zur Prüfung gemacht haben, sonst kannst du deine Ausbildung nicht abschließen.
Mein Arbeitgeber hat mir meinen Urlaub in diesem Zeitraum genehmigt. Deshalb bin ich ein bisschen verwundert warum er mir diesen dann überhaupt genehmigt hat.