Urkundenfälschung?

2 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Woher ich das weiß:Recherche
ArabicGirl069 
Fragesteller
 01.12.2021, 01:30

Hey, das ist mir bewusst aber ich würde gerne eine nützliche antwort haben.

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Lennox6041  01.12.2021, 01:32
@ArabicGirl069

Du wirst bald post bekommen vom Staatsanwaltschaft, gute frage hat deine daten das ist dir bewusst?

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Hier wird dir sicher keiner zu einer Straftat tipps geben! Mithilfe bei Straftaten ist selbst strafbar.