Unterschlagung oder Diebstahl durch beauftragte Baufirma?
Anfang November 2019 habe ich zum Bau einer Bodenplatte und diverser Gräben für Wasserrohre und Stromversorgung auf meinem Grundstück , einen Minidumper und einen Minibagger angemietet . Diese habe ich dann an die Firma übergeben . Da ich zu meinem Vater musste da dieser Gesundheitliche Probleme hatte , übergab ich dem Firmeninhaber einen Torschlüssel sowie eine Fernbedienung für ein Garagentor, durch diese hat man auch Zugang zu einer Einliegerwohnung , die uns auch gehört . Den Zugang habe ich ihnen ermöglicht damit sie zur Toilette gehen können . Nachdem iich einige Tage später wieder kam , musste ich feststellen das die gemieteten Geräte sowie diverse Maschinen ( Bohrmaschine , Akkuschrauber , Rüttelplatte etc. alles Hochwertig ) und aus dem Wohnbereich Fernseher , PS 4 , Laptop etc. entwendet wurden . Vor Übergabe des Schlüssels , habe ich mir die Gewerbegenehmigung sowie einen Ausweis zeigen lassen , alles hat übereingestimmt , auch ein Angebot habe ich durch persönliche Übergabe erhalten . Wie sich im nachhinein herausstellte , handelte es sich um gefälschte Dokumente , es gibt weder die Firma noch die Person . Habe natürlich gleich bei meiner Ankunft zu Hause die Polizei verständigt , und anzeige wegen Diebstahl erstatte , allerdings tut die Polizei diesen Vorgang als Unterschlagung bearbeiten . Mein Problem ist nun das bei Unterschlagung die Hausratversicherung nicht greift ,allerdings bin ich der Meinung das es sich hierbei um Trickdiebstahl handelt . Der gesamt Schaden beläuft sich auf über 36.000,00 Euro . Im voraus bedanke ich mich für jede hilfreiche Antwort .
2 Antworten
Der richtige Ansprechpartner wäre hier bestimmt ein Rechtsanwalt, aber durch die Tatsache, dass Du dieser "Baufirma" den Schlüssel überlassen hast, würde ich das eher als extrem fahrlässig einstufen. Ganz davon abgesehen, welche Baufirma hat keinen Mini-Bagger usw. sodass der Kunde diese anderweitig anmieten muss...
Strenggenommen hast Du der Firma ja die Geräte zur Verfügung gestellt, doch diese wurden dann von ihm unterschlagen. Angenommen, er wäre in das Haus eingebrochen, könnte man eher von einem Diebstahl sprechen...
Nur zum besseren Verständnis, ich bin Laie, das ist also meine persönliche Meinung....
Da du der "Firma" quasi die Verfügungsgewalt über das ganze Zeug anvertraut hast, fürchte ich, dass es in der Tat auf Unterschlagung hinausläuft. Aber IANAL - bei der Schadenssumme würde ich wohl einen Anwalt zu Rate ziehen.
Der FS hat den "Tätern" freiwillig / leichtsinnig den Zugang ermöglichet, das die Versicherung hier nicht zahlt ist für mich logisch und nachvollziehbar.
Tipp: Das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen lesen.