Unterschlagung oder Diebstahl durch beauftragte Baufirma?

2 Antworten

Der richtige Ansprechpartner wäre hier bestimmt ein Rechtsanwalt, aber durch die Tatsache, dass Du dieser "Baufirma" den Schlüssel überlassen hast, würde ich das eher als extrem fahrlässig einstufen. Ganz davon abgesehen, welche Baufirma hat keinen Mini-Bagger usw. sodass der Kunde diese anderweitig anmieten muss...

Strenggenommen hast Du der Firma ja die Geräte zur Verfügung gestellt, doch diese wurden dann von ihm unterschlagen. Angenommen, er wäre in das Haus eingebrochen, könnte man eher von einem Diebstahl sprechen...

Nur zum besseren Verständnis, ich bin Laie, das ist also meine persönliche Meinung....

LouPing  28.11.2019, 10:12
..übergab ich dem Firmeninhaber einen Torschlüssel sowie eine Fernbedienung für ein Garagentor, durch diese hat man auch Zugang zu einer Einliegerwohnung , die uns auch gehört . Den Zugang habe ich ihnen ermöglicht damit sie zur Toilette gehen können . 

Der FS hat den "Tätern" freiwillig / leichtsinnig den Zugang ermöglichet, das die Versicherung hier nicht zahlt ist für mich logisch und nachvollziehbar.

Tipp: Das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen lesen.

1

Da du der "Firma" quasi die Verfügungsgewalt über das ganze Zeug anvertraut hast, fürchte ich, dass es in der Tat auf Unterschlagung hinausläuft. Aber IANAL - bei der Schadenssumme würde ich wohl einen Anwalt zu Rate ziehen.