Unterschied zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit?

2 Antworten

Ein Rechtsgeschäft oder eine rechtlich relevante Handlung, die nichtig ist, ist von Anfang an nicht zustande gekommen, während ein anfechtbares Rechtsgeschäft oder eine anfechtbare rechtlich relevante Handlung zwar rechtlich gesehen zustande gekommen ist aber mit solchen Mängeln behaftet ist,dass man diese/s anfechten kann. Durch eine begründete Anfechtung wird das Rechtsgeschäft oder die Handlung wieder aufgehoben also vernichtet.

Bei der Nichtigkeit ist ein Rechtsgeschäft von Anfang an (ex ante) unwirksam. Bei einer Anfechtung ist es zunächst wirksam aber kann unter bestimmten Bedingungen angefochten werden und ist ab dann ex tunc (rückwirkend) unwirksam.

Beispiel Nichtigkeit: Vorübergehende Störung der Geistestätigkeit (im Vollrausch) bei der Unterzeichnung eines Vertrages, daher nichtig.

Beispiel Anfechtbarkeit: Arglistiges Verschweigen eines Sachmangels beim Autokauf, daher anfechtbar