Unterschied zw. den französischen Verfassungen von 1791 und 1793 im Hinblick auf die Gewaltenteilung

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der größte Unterschied besteht darin, wer die Exekutive (vollziehende Gewalt) ausübt. Die Verfassung von 1791 war eine konstitutionelle Monarchie. Der König stand an der Spitze der Exekutive. Die Verfassung von 1793 (allerdings nicht in Kraft getreten) war eine demokratische Republik. Zu dieser Zeit war der König bereits abgesetzt und hingerichtet worden. Als Exekutive war in der Verfassung von 1793 ein Exekutivrat mit 24 vom Nationalkonvent gewählten (und regelmäßig ausgewechselten) Mitgliedern vorgesehen.

In der Verfassung von 1791 war die Legislative bereits sehr mächtig. Der König konnte aber nicht nur die Minister ernennen und entlassen, sondern hatte auch ein suspensives Veto gegen Gesetze des Nationalkonvents (seine Ablehnung hatte eine aufschiebende Wirkung; wenn die gesetzgebende Versammlung in 2 aufeinanderfolgenden Legislaturperioden [jeweils 2 Jahre] das gleiche Gesetz in gleicher Fassung beschloss, war es angenommen und gültig).

In der Verfassung von 1793 ist die Legislative gegenüber der Exekutive noch weiter gestärkt. Der Exekutivrat konnte Beamte ernennen und entlassen, war aber ohne Verweigerungsmöglichkeit zur Ausführung der Gesetze und Dekrete des Nationalkonvents verpflichtet.

Außerdem wurde in der Verfassung von 1793 die Volkssouveränität noch deutlicher zum Ausdruck gebracht, weil es eine allgemeine (für alle Männer), gleiche und direkte Wahl und eine Möglichkeit einer Volksabstimmung (ja/Nein) über Gesetze gab (ein Element der direkten Demokratie).

Naja, der König hatte zwar die ausführende Gewalt inne, doch wurde er von der Nationalversammlung (glaube ich) kontrolliert - und auch sein Veto-Recht, also dass er gegen Beschlüsse der Nationalversammlung Einspruch erheben konnte, war nicht von dauer - er konnte nur 2 Legislaturperioden widersprechen, also 4 Jahre lang. Seine Macht wurde stark eingeschränkt, die Monarchie war sozusagen nur noch repräsentativ, der König hatte kaum noch Rechte und Macht. Das haben wir auch grade im Geschichts-LK^^ Aber schau noch mal, wer den König kontrolliert hat, weiß ich nicht mehr so genau :P

Fendwen 
Fragesteller
 04.11.2009, 18:51

Das ist bei der Verfassung von 1791 oder? Danke!

0
Teresa206  04.11.2009, 19:41
@Fendwen

Ähmm xD Kp, welche genau das ist ;) Hab das nur aus dem Kopf aufegschrieben, weil ich sowas Ähnliches auch auf hatte xD ^^

0