Unterschied Betriebsvereinbarungen und Betriebstarifvertrag?

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Es wird nur selten (oder gar nicht?) einen Betrieb geben, der eine eigene Gewerkschaft hat. Das war früher mal bei Post oder Bahn so, aber das war noch zu Behördenzeiten, und diese Zeiten sind ja vorbei.

Die Themen, zu denen es eine Betriebsvereinbarung geben kann, sind im Betriebsverfassungsgesetz festgehalten.

Ein Tarifvertrag hat gegenüber einer zum gleichen Thema existierenden Betriebsvereinbarung grundsätzlich Vorrang. Dinge, die in einem Tarifvertrag geregelt sind, können in der Regel nicht Gegenstand einer BV sein. Es sei denn, der Tarifvertrag hat eine Öffnungsklausel und lässt damit abweichende BV-Regelungen zu.

Der Gültigkeitsbereich ist in einem Tarifvertrag festgelegt. Er kann z.B. für eine Branche, ein Unternehmen oder einen Betrieb gelten. Ich vermute aber, ein Betriebstarifvertrag kommt seltener vor, denn er setzt ja voraus, dass einerseits der Betrieb groß genug ist, dass eine Gewerkschaft sich damit beschäftigt, und andererseits die Angelegenheit so wichtig ist, dass sie nicht durch eine Betriebsvereinbarung allein geregelt wird. Aber andererseits so speziell, dass sie nicht in einem übergreifenden Tarifvertrag erfasst werden kann.

Soweit mal meine Gedanken dazu. Es kann durchaus sein dass es noch weitere Aspekte gibt.

würde ja bedeuten, dass ein Betrieb eine eigene Gewerkschaft hat

:-) nein, aber manche ARbeitgeber sind nicht im AGVerband. Trotzdem können die Gewerkschaften (vorrangig)für Ihre Mitglieder einen Betriebstarifvertrag abschliessen. Dieser gilt dann nur in diesem Betrieb.

Der BR schliesst keine Tarifverträge ab, ist zB auch nicht für eine Lohnsteigerung zuständig. Der Betriebsrat ist zuständig für die Einhaltung der Gesetzlichkeiten.

Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei ZB Veränderung der Arbeitszeiten. Das Mitbestimmungsrecht übt er dann auf Grundlage der Gesetze und auch TV aus.

Viel Spass Du geschundener ;-)

Was ist denn ein Betriebstarifvertrag? Woher hast Du den Begriff?

Ich kenne nur den Haustarifvertrag. Üblicherweise werden Tarifverträge mit den Sozialpartnern abgeschlossen, das sind in Deutschland die Gewerkschaften.

Der Tarivvertrag gilt als Mindestrichtlinie im jeweiligen Zweig. Würde beispielsweise die IG-Metall mit dem Arbeitgeberverband eine 32Stunden Woche beschließen, würde die für alle Mitarbeiter der jeweiligen Branche gelten.

Allerdings kann ein Betrieb auch eigene Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Vorsitz abmachen, normalerweise sind das spezielle kleine Regelungen wie der Umgang mit Suchtkrankheiten und Verhalten am Arbeitsplatz beispielsweise.

Mit der Betriebsvereinbarung kann man allerdings nur zusätzliche Punkte zum Tarifvertrag anbringen oder die Umstände sogar verbessern - beispielsweise statt der geltenden 32 stunden sogar nur 28. Anderst herum ist das nicht möglich (32 zu 35 beispielsweise)

TETTET  05.03.2012, 08:30

Was für ein Quatsch. Ein Tarifvertrag gilt grundsätzlich nur für die abschliessenden Parteien, d. h. nur wenn der Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist oder den Tarifvertrag anerkannt hat und der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist (für allgemeinverbindlich erklärte Verträge mal ausgeschlossen). Zudem enthalten viele Tarifvertäge auch Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen, so dass auch Verschlechterungen möglich sind.

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PeterSchu  08.03.2012, 01:08

"Mit der Betriebsvereinbarung kann man allerdings nur zusätzliche Punkte zum Tarifvertrag anbringen oder die Umstände sogar verbessern."

Das stimmt so nicht. Hier gibt es nicht das Günstigkeitsprinzip (die für den Betroffenen bessere Regelung gilt), sondern es gilt der Tarifvorrang. Das heißt, wenn ein Tarifvertrag existiert, ist eine Betriebsvereinbarung zum gleichen Thema (mit abweichenden Regelungen) nicht möglich bzw. ungültig. Ein Tarifvertrag kann aber eine Regelung enthalten, die abweichende Regelungen per Betriebsvereinbarung ausdrücklich zulässt ("Öffnungsklausel").

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