Unternehmensgründung unter 18 eltern bürgergeld?
Hi,
Wenn wir davon ausgehen das die Eltern bürgergeld beziehen das Kind minderjährig ist und ein Unternehmen gründet laut Paragraph 112 BGB jedoch den gesamten Gewinn wieder ins Unternehmen reininvestiert somit unter der freigestellt bleibt wird dann was angerechnet ?
2 Antworten
Müsste natürlich beim Jobcenter vorher gemeldet werden und es müsste die Anlage EKS - ausgefüllt und das voraussichtliche Einkommen der zunächst einmal 6 Monate eingeschätzt werden.
Die Anlage findest Du zumindest zum Ausdrucken im Internet, unter Umständen geht es auch online.
Der Umsatz wird abzüglich notwendiger berufsbedingter Ausgaben und unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet.
Würde unter 18 natürlich auch wie jetzt auch mit dem Kindergeld von derzeit 255 Euro passieren.
Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind, stünde derzeit noch der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze zu, da würde nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Bei einem höheren Brutto kämen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Tja - Du kannst nicht auf Lasten des Steuerzahlers Vermögen bilden / Dich "bereichern", indem Du Unternehmensgewinne in (D)ein Unternehmen reinvestierst und der Steuerzahler kommt für Deinen Lebensunterhalt auf. Das wird nicht funktionieren. Allerdings hast Du als Auszubildender einen monatlichen Freibetrag in Höhe des derzeit geltenden Minijoblohnes.
So war das garnicht gemeint gemeint war bis das Unternehmen den break even point erreicht
Da ich bis dahin kaum bzw garkeine Gewinne erziele