Unterhalt während fsj?
Hallo,
ich bin volljährig, lebe bei einem Elternteil und bekomme von dem anderen derzeit ca. 500 € Unterhalt.
demnächst mache ich ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), bei dem ich 530 € monatlich erhalte. Das FSJ wird außerdem als praktischer Teil meines Fachabis anerkannt.
Jetzt frage ich mich, ob und inwiefern mein Unterhalt dadurch gekürzt werden kann.
Gilt das FSJ in meinem Fall noch als Teil der Ausbildung? Muss ich mir das Einkommen anrechnen lassen? Gibt es rechtliche Regelungen oder Urteile dazu?
Bei einem zusätzlichen minijob fällt Unterhalt sowieso weg oder ?
vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Eine Anrechnung der Einkünfte durch das FSJ sind vorzunehmen.
Das OLG Köln hat in seinem Beschluss vom 01.03.2019 (3 WF 140/18) einen Unterhaltsanspruch bejaht, wenn das Kind während des freiwilligen sozialen Jahres berufliche Erfahrungen sammeln kann, von denen es bei seiner späteren Ausbildung profitieren kann.“
Das neu gefasste JFDG orientiert sich mehr an Ausbildungs- und Bildungszwecken, so dass hier viel dafürspricht, für die Zeit eines FSJ grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt anzuerkennen. Das JFDG verfolgt das am Gemeinwohl orientierte Ziel, Jugendlichen "soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln".
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 01.03.2019 (3 WF 140/18) ausgeführt, dass ein Anspruch auf Unterhalt während der Ableistung eines FSJ jedenfalls dann nicht in Betracht, komme, „wenn das freiwillige soziale Jahr auch dazu dient, dem Kind Klarheit zu verschaffen, ob es sich für den in Aussicht genommenen Beruf überhaupt eignet.“.
Der Senat des OLG Frankfurt geht in seinem Beschluss vom 04.04.2018 (2 UF 135/17) davon aus, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern während der Ableistung eines FSJ nicht pauschal, sondern immer im Rahmen einer Einzelfallprüfung erfolgen müsse. Im Hinblick auf die bisher immer noch nicht einheitliche Rechtsprechung zu diesem Problemkreis hat das OLG die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.
Die Höhe des Unterhaltes im FSJ richtet sich bei Bejahung einer grundsätzlichen Unterhaltsverpflichtung der Eltern dann nach den üblichen Berechnungsmethoden. Taschengeld sowie Verpflegung und Unterkunft oder Geldersatzleistungen sind auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/volljaehrigenunterhalt-sonderfaelle-fsj-223350.html
Wobei man bei der Anrechnung wohl wie bei einer Ausbildungsvergütung 100 EUR als ausbildungsbedingten Mehrbedarf abziehen kann.
Also bleibt die Frage wie hoch dein Bedarf überhaupt ist. Der errechnet sich aus dem unterhaltsrelevantem Netto beider Elternteile.
Und wenn die alte Berechnung auf der Tatsache beruhte, dass du da noch Schüler warst und vielleicht sogar noch unter 18, dann ändert sich da natürlich auch was an der Rechnung.
Bei einem zusätzlichen minijob fällt Unterhalt sowieso weg oder ?
Jein... Ein Minijob wird in der Regel als überobligatorisch gewertet. Bedeutet, du musst den Job ja nicht machen. Aber wenn du ihn machst, dann würde eine Anrechnung insofern erfolgen, dass alles was über eine kleine Aufbesserung des Taschengeldes hinaus geht auch angerechnet wird.
Die Frage ist also: wann wurde der Unterhalt also das letzte Mal berechnet? Warst du da bereits 18? Warst du da noch Schüler?
Gehst du jetzt noch zur Schule und machst das FSJ direkt im Anschluss?
Ansonsten kannst du dich auch beim Jugendamt beraten lassen, die eine Unterhaltsberechnung auch noch bei jungen Leuten zwischen 18 und 21 kostenlos vornehmen.
Fazit: so ohne weitere Infos kann man jetzt nur ein wenig ins Blaue tippen.
Ist dein Vater also alleine leistungsfähig nach BGB und wäre sein Anteil an deinem Bedarf derzeit 500 EUR und du generierst ein Einkommen mit dem FSJ in Höhe von 530, dann müsste er dann nur noch 70 EUR an dich zahlen.
Anders, wenn auch deine Mutter leistungsfähig ist und dein Bedarf sich entsprechend beider Elternteile quoteln würde. Dann könnte sich dein Vater die 530 bzw. 430 EUR ja nicht alleine abziehen.
Ne, so läuft das ab 18 nicht.
Das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet und dann gequotelt.
Wäre der Bedarf also insgesamt 700 EUR, dann würden die 255 EUR erstmal abgezogen. Und die Restsumme in Höhe von 445 EUR dann entsprechend der Einkommen gequotelt. Es sei denn, einer wäre eh nicht leistungsfähig.
Hey also grundsätzlich bist du unterhaltsberechtigt, solange du dich in einer ordentlichen Schul -oder Berufsausbildung befindest. FSJ ist bisschen schwierig ja, tatsächlich kann dein Unterhalt anteilig gekürzt werden, aber nicht komplett entfallen, wenn dein Bedarf zum Leben nicht durch das FSJ Gehalt gedeckt ist. Bei zusätzlichem Minijob wird dein Unterhalt entweder erheblich gekürzt oder entfällt wirklich ganz, aber das kommt wirklich auf dein Bedarfsgeld an etc... sowas klärt man dann normalerweise mit dem Jugendamt alles was Unterhalt betrifft habt ihr da keine Auskünfte bisher bekommen?
Wer bekommt das Kindergeld, der eine, dann darf der andere anrechnen.